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Forderungen zum BayKiBiG

Beschluss der LandesvertreterInnenversammlung 2008

Die GEW sieht im BayKiBiG nach wie vor die Schaffung eines Betreuungsmarkts, aber kein Bildungsgesetz für den Elementarbereich. Die GEW fordert eine vollständige Novellierung des Gesetzes und orientiert sich im Hinblick auf die Landtagswahl ´08 an der Beschlusslage, an unseren vorgelegten Alternativen und an den Forderungen in der Begründung dieses Antrages.

Aus der Antragsbegründung:

1)         Forderungen zum Personal

  • Echte, alters- und entwicklungsadäquate Personal-Kind-Relationen statt Anstellungsschlüssel: 3-5:10 unter 3 Jahren, 1:8 für Kindergarten und Hort;
  • Personalausgleich bei Fortbildung, Urlaub, Personalvertretung etc.;
  • 1/3 der Arbeitszeit des pädagogischen Personals für Beobachtung, Dokumentation, Eltern, Team und Vernetzung, nicht auf die Personal-Kind-Relation anzurechnen;
  • (Teil)freistellung der Leitungen – je nach Personal (bereits in den tarifierbaren Arbeitsbedingungen, 1994 formuliert);
  • Verbesserung der Personalqualifikation: Fachkräfte-Ergänzungskräfte wie 2:1;
  • Bezuschussung der Krankheitsvertretung ab 1 Woche spätestens
  • Integrationsgruppen erhalten eine Zusatzfachkraft und Fachdienste mit mind. 2 Wocheneinheiten/Kind;
  • Reduzierung der Verwaltungsarbeit auf ein Minimum durch trägereigene Kräfte und die Aufgabe des buchungszeitbezogenen Personaleinsatzes unter 6 Stunden (vgl. Sockelfinanzierung);
  • Verbot von sachgrundlosen Befristungen und sog. Dehnverträgen;
  • Personalkostenförderung nach TVöD oder Tariflohn für alle bei gleicher Arbeitszeit durch öffentliche Förderung nur bei Tariftreue;
  • Gefährdungs- bzw. Belastungsanalyse unter Einschluss von psychosozialen Faktoren.

2)         Eltern/Kinder

  • Bei Beibehaltung des Buchungszeitsystems: 2-stündige Pauschalen, kein Zwang zu Mindestbuchungszeitangeboten, 5-6 Stunden für alle Kinder von 0-6, 4-5 Stunden für alle Hortkinder ohne Prüfung;
  • Abschaffung der Gewichtungsfaktoren, stattdessen Zusatzkräfte für soziale Integration, individuelle Förderung und integrative Gruppen, sowie besondere Aufgaben;
  • ganzheitliche Sprachförderung in der Kita statt selektive und repressive Deutschkurse (D 160) an Schulen;
  • ausreichende Räumlichkeiten für Kleingruppenarbeit, Mittagsschlaf, Mahlzeiten, Hausaufgaben etc.;
  • Anerkennung von Öffnungszeiten während der Schulzeit bei gemeinsamer Konzeption zwischen Schule und Hort;
  • kostenloses und ökologisch wertvolles Mittagessen für Ganztagskinder
  • wirtschaftliche Jugendhilfe mindestens 6 Stunden und für alle Einrichtungen;
  • echtes Wahlrecht der Eltern zwischen professionellen und semiprofessionellen (Tagespflege, Mittagsbetreuung, Netz für Kinder) Angeboten;
  • Bezuschussung nicht wirtschaftlicher Öffnungszeiten im Interesse der öffentlichen Jugendhilfe;
  • Abschaffung der schikanösen Gastkinderregelung.

 
3)         Träger/Eltern

  • Abschaffung der schikanösen Gastkinderregelung;
  • Koppelung der öffentlichen Förderung an die Gemeinnützigkeit der Träger;
  • Sockelfinanzierung von 30 Stunden Öffnungszeit (Personal) durch Staat mit zwei Fachkräften, der Zusatzkräfte durch Kommunen und Staat;
  • Betriebskostenübernahme durch Defizitverträge mit Gemeinde oder Landkreis,inklusive der Kosten für hauswirtschaftliches Personal;
  • Bei Beibehaltung des Buchungszeitsystems: erhebliche Steigerung des Basiswerts;
  • Altersmischung nur unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten;
  • Gebührenfreiheit ab dem 1. Kitajahr für bis zu 6-stündige Belegungen;
  • Weiterführung des BEP bis zum 10. Lebensjahr.

 4)         Ausbildung

  • Weiterbildungsangebot zum Bachelor für alle ErzieherInnen, für alle Kinderpflegerinnen zur ErzieherIn;
  • Anspruch auf Fachberatung, Fortbildung und Supervision;
  • Förderung der Ausbildungsfunktion der Einrichtungen: Zeit zur bezahlten Anleitung, Zusammenarbeit mit Ausbildungsstätten, Qualifikation der Ausbildenden;
  • Vergütung der Auszubildenden, v.a. des Erzieherpraktikums: gesetzlicher Mindestlohn oder 600€ fürs erste Jahr;
  • Schaffung eines öffentlich finanzierten Fonds auf Jugendamtsebene zur Bezuschussung der Auszubildenden.