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Privatschulen

Ermäßigungsstunden ab 58 und bei Behinderung auch an privaten Schulen?

Was gilt an Privatschulen und welche Regelungen gelten wo? Wir klären auf.

Für staatliche Schulen in Bayern sind Ermäßigungs-stunden in Richtlinien festgelegt:

  • für Lehrkräfte mit anerkannter Schwerbehinderung (Ausweis) ab GdB 50 zwei, ab GdB 70 drei und ab GdB 90 vier Wochenstunden weniger.
  • für ältere Lehrkräfte ab 58 eine, ab 60 zwei und ab 62 drei Stunden. Wer das Alter im ersten Schulhalbjahr (August bis Januar) erreicht, bekommt die Ermäßigung in diesem Schuljahr, ansonsten im folgenden.
  • Die Ermäßigungen wegen Schwerbehinderung und wegen Alters können addiert werden, also bis zu 7 Wochenstunden insgesamt. Bei Teilzeit wird umgerechnet: Bruchteile bis 0,50 sind abzurunden, ab 0,50 aufzurunden.

(Quelle: Hier)

Und an privaten Ersatzschulen?

Für viele Privatschulen gilt leider kein Tarifvertrag.  Dann gilt aber nach Art. 97 BayEUG: die Ersatzschule darf überhaupt nur genehmigt und vom Staat finanziert werden, wenn „die Gehälter und Vergütungen bei entsprechenden Anforderungen hinter den Gehältern der Lehrkräfte an vergleichbaren öffentlichen Schulen nicht wesentlich zurückbleiben“. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht schon 2015 entschieden: das Gehalt muss bei mindestens  80 % von dem liegen, was die Lehrkraft an einer staatlichen Schule nach TV-L verdienen würde. Und dieser Vergleich müsse „fließend“ sein, wenn sich das Gehalt beim Staat erhöhen würde (etwa durch Tariferhöhungen oder Stufenaufstieg)   erhöht  sich  auch  die 80-%-Grenze. Und dabei, so das Gericht ausdrücklich, sind auch die Unterrichtsdeputate beim Staat und bei der Privatschule zu vergleichen: „Unterscheiden sie sich, sind die zu vergleichenden Vergütungen entsprechend zu gewichten.“

Bei den Ermäßigungsstunden ist also Rechnen nötig. Dazu am besten ein Beispiel (Stand 1.1.2021). Eine Lehrkraft für Deutsch (wissenschaftliches Fach) hätte bei Vollzeit an beruflichen Schulen ein Unterrichtsdeputat von 24 Wochenstunden. Der Kollege ist 60 Jahre alt und hat laut Schwerbehindertenausweis GdB 50, also insgesamt 4 Ermäßigungsstunden und müsste beim Staat nur noch 20 Stunden unterrichten. Mit 60 Jahren wird er vermutlich schon in Stufe 6 sein und falls mit Lehramtsexamen in Entgeltgruppe 13, das Vollzeitgehalt beim Staat liegt also bei 5.872,94 Euro. Die Privatschule darf 20 % weniger bezahlen, also 4.698,35 Euro – aber nur bei 20 Stunden in diesem Fall! Arbeitet er weiterhin 24 Unterrichtsstunden, liegt seine Arbeitszeit praktisch bei 120% von Vollzeit und er muss mindestens 5.638,02 Euro brutto bekommen.

Wird das vom Staat refinanziert?

Das muss die Lehrer*innen eigentlich gar nicht interessieren, aber es sei trotzdem erwähnt: Ermäßigungsstunden werden nach dem Schulfinanzierungsgesetz wie gehaltene Unterrichtsstunden behandelt, der Arbeitgeber bekommt also Zuschüsse vom Freistaat dafür. Wichtig für Schulleitungen und Geschäftsführungen: wenn eine Privatschule die Ermäßigungsstunden beim Staat abrechnet aber nicht gewährt, droht der verantwortlichen Person wegen Subventionsbetrug  eine  Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 264 StGB). Also besser den Kolleg*innen die Ermäßigungsstunden korrekt geben!

Die GEW hilft: Das Thema ist kompliziert. Aber die GEW hat Expert*innen für solche Fragen. Wir überprüfen auch für Lehrkräfte an Privatschulen das Gehalt, und wenn nötig hilft der GEW-Rechtsschutz. Aber nur für GEWwerkschaftsmitglieder ab Beginn der Mitgliedschaft. Gerade für Lehrkräfte an privaten Schulen ist es wichtig, in der GEWerkschaft zu sein:                

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Kontakt
Erwin Denzler
Gewerkschaftssekretär in den Organisationsbereichen Weiterbildung, Privatschulen und Hochschulen
Adresse Weinbergstr. 32
90766 Fürth
Privat:  0911 737219
Mobil:  0151 18147351