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Tarifabschluss

Entgeltordnung für kommunal beschäftigte Lehrkräfte

Seit dem 1. August gibt es endlich eine Entgeltordnung für kommunal beschäftigte Lehrkräfte. Der tariflose Zustand ist beendet. Wir informieren.

Ende des tariflosen Zustands in der Eingruppierung der kommunalen Lehrkräfte in Bayern!

München – Nach jahrelangen Sondierungen und Verhandlungen zwischen GEW und Kommunalem Arbeitgeberverband Bayern (KAV) trat zum 1. August 2020 die neue Entgeltordnung für kommunale Lehrkräfte in Kraft. Ein Erfolg der GEW!

Im Jahr 2005 trat der TVöD in Kraft. Er war aber nicht zu Ende verhandelt, die Entgeltordnungen fehlten. So wurden seither die Arbeitnehmer*innen von den Arbeitgeber*innen einseitig eingruppiert, gemäß deren alten Richtlinien.

Seit 1. August 2020 ist es endlich soweit: Auch die Letzten – das waren die kommunalen Lehrkräfte in Bayern – haben nun eine sog. Entgeltordnung, einen Eingruppierungstarifvertrag. Auf diesen Tarifvertrag für kommunale Lehrkräfte in Bayern (TVEntgO-kL) können wir stolz sein!

Wer bei der Einstellung in welche Entgeltgruppe eingruppiert wird, entscheiden nicht mehr Arbeitgeber*innen auf der Basis teils veralteter Richtlinien, sondern der von der GEW und dem kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) ausgehandelte Tarifvertrag.

Was bedeutet das konkret?

  1. Mit der TVEntgO-kL gibt es Klarheit, Nachprüfbarkeit und Rechtssicherheit bei der Eingruppierung.
  2. Für fast alle Kolleg*innen in den Entgeltgruppen 9 bis 11 gibt es eine Angleichungszulage von 105 EUR. Dazu muss kein Antrag gestellt werden.
  3. Die von den Arbeitgeber*innen geforderte Verlängerung der Beförderungswartezeit von fünf auf acht Jahre konnte verhindert werden.
  4. Der Bestandsschutz gilt antragslos weiter.

Wie geht es weiter?

Es handelt sich bei dem TVEntgO-kL um einen Basistarifvertrag. Das bedeutet, hier wurden überhaupt erst einmal die Grundlagen formuliert.

Als nächstes stehen folgende Themen an:

  1. Weiter wurde vereinbart, dass ab September 2021 erneut Tarifverhandlungen aufgenommen werden, die neben einer Evaluation die Weiterentwicklung des TVEntgO-kL zum Gegenstand haben.
  2. Die GEW fordert den Bewährungsaufstieg für alle Entgeltgruppen.
  3. Das Ziel der GEW ist die Paralleltabelle A = E, und zwar überall. Darüber wird zu verhandeln sein. Mit der Angleichungszulage von 105 € für die Entgeltgruppen 9 – 11 ist der erste Schritt getan.
  4. Ein weiteres Ziel ist der leichtere Zugang zum Nachholen einer pädagogischen Qualifizierung für Kolleg*innen in der Tätigkeit als Fachlehrer*innen.

Die Entgeltordnung ist auf der Seite der GEW Bayern unter „Tarif“ zu finden.

Jetzt heißt es:
Mitglied werden, damit wir die weiteren Forderungen durchsetzen können! Der erste Schritt ist gemacht!

Es gilt die alte gewerkschaftliche Erfahrung:
Je mehr Mitglieder, umso mehr ist durchsetzbar!

Tipp: Wer mitreden und in die Entscheidungen eingebunden sein will, Mitglied werden!

Kontakt
Gerd Schnellinger
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Sozialpädagogische Berufe
Adresse Neumarkter Straße 22
81673 München
Mobil:  0179 42 59 064
Kontakt
Sebastian Jung
Gewerkschaftssekretär im Organisationsbereich Schule (Nordbayern)
Adresse c/o GEW Sozialpädagogisches Büro, Kornmarkt 5-7
90402 Nürnberg
Telefon:  0911 23426742
Mobil:  0160 6972565