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DGB Bayern: Neufassung des bayerischen Versammlungsgesetzes ist inakzeptabler Eingriff in die Versammlungsfreiheit

Der DGB Bayern und die acht bayerischen Gewerkschaften fordern gemeinsam die im Landtag vertretenen Parteien auf, das geplante bayerische Versammlungsgesetz abzulehnen.

Aus Sicht des Vorsitzenden des DGB Bayern, Fritz Schösser stellt der vorliegende Entwurf einen unzulässigen Eingriff in das grundgesetzlich garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit dar und kollidiert massiv mit den Interessenslagen der Gewerkschaften. „Das Versammlungsrecht als zentraler Teil unser verfassungsmäßigen Grundrechte verdient einen sorgfältigen Umgang sowie große Besonnenheit in der Anwendung. Davon zeigt sich im vorliegenden Gesetzentwurf leider nichts“, sagte Schösser heute in München.

 

Das geplante Gesetz sieht laut Schösser vor, die zuständigen Behörden mit zusätzlichen Rechten auszustatten, mit denen sie weitreichender und empfindlicher als bisher in die Planung und Organisation von Veranstaltungen eingreifen können. Insbesondere Gewerkschaften seien davon betroffen. Schösser: „Unliebsame Redner von Versammlungen auszuschließen, gibt Behörden die Befugnis, auch in Tarifaktionen und Streikversammlungen einzugreifen. Das können wir nicht akzeptieren.“

Schösser kritisierte den Gesetzentwurf als „weit über das Ziel hinausgeschossen“. Der gute Ansatz, rechtsextremistische Versammlungen wirkungsvoll verhindern zu können, dürfe aber nicht die Grundrechte aller Bürger einschränken, nur weil radikale Minderheiten diese Rechte missbrauchen.

Kritik übte der bayerische DGB-Chef auch am Gesetzgebungsverfahren selbst. Er forderte Staatsregierung und Landtag auf, das Gesetz nicht im „Schnellverfahren“ durchzupeitschen, ohne die maßgeblich betroffenen Organisationen angehört zu haben. Schösser: „Die Staatsregierung geht das Problem des Rechtextremismus mit dem Dampfhammer an und nimmt dabei billigend in Kauf, dass demokratische Bürgerrechte eingeschränkt werden. Dieser leichtfertige Umgang mit dem Versammlungsrecht - einem der elementarsten Freiheitsrechte der Verfassung - ist inakzeptabel.“ Schösser kündigte an, dass der DGB Bayern den 1. Mai auch zum Aktionstag für die Versammlungsfreiheit macht. Das Thema werde bei allen Maikundgebungen und Reden eine Rolle spielen.