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Das Steuerkonzept der GEW

Beschlossen auf dem HV im Juli 2010

Angesichts der erheblichen Unterausstattung sind die Ausgaben im Bereich Erziehung und Bildung deutlich zu erhöhen. Die Finanzierung ist durch eine Rückkehr zum Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit sicherzustellen. Da im DGB eine Einigung auf ein gemeinsames Steuerkonzept, welches auf der Fachebene unter Beteiligung der Mitgliedsgewerkschaften erarbeitet wurde, nicht zu erreichen war, übernimmt die GEW dieses Steuerkonzept in einer überarbeiteten Fassung. Dieses Konzept weist große Ähnlichkeit zur neuesten steuerpolitischen Konzeption der Schwestergewerkschaft ver.di auf und kann als Weiterentwicklung der Solidarischen Einfachsteuer begriffen werden. Konkret fordert die GEW die Umsetzung der folgenden steuerpolitischen Maßnahmen, um die Verteilungslage zu korrigierenund die Einnahmesituation der öffentlichen Hand deutlich zu verbessern (Details des Steuerkonzepts sind dem Anhang 1 zu entnehmen, zur Be- und Entlastung von Hocheinkommensbezieherinnen und -beziehern im Öffentlichen Dienst vgl. Anhang 2):

 

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