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Büchergeld

Stellungnahme (18.2.2005) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen

Wir lehnen die Aushebelung der Lernmittelfreiheit durch die Einführung eines Büchergeldes ab und fordern statt dessen eine wirkliche Lernmittelfreiheit, die alle erforderlichen Bücher und zumindest die wichtigsten Arbeitsmaterialien wie z. B. Arbeitsblätter und Arbeitshefte umfasst.

Die Lernmittelfreiheit wurde nach dem zweiten Weltkrieg von den Amerikanern durchgesetzt und ist für uns nach wie vor eine Grundvoraussetzung für Chancengleichheit im Schul- und Bildungswesen.

Im Lauf der Zeit wurde die Lernmittelfreiheit eingeschränkt, indem z. B. Atlanten und Formelsammlungen herausgenommen wurden. Gleichzeitig wurden die Kosten für die nicht unter die Lernmittelfreiheit fallenden Arbeitsmittel (im Entwurf werden Arbeitshefte, Lektüren, Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengeräte, Taschenrechner beispielhaft genannt) immer höher. Dazu kommen Kosten für Veranstaltungen an den Schulen (z. B. Autorenlesungen, Konzerte) und für Ausflüge, Wanderungen, Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte und anderes mehr. Familien haben schon jetzt z. T. erhebliche finanzielle Belastungen durch Ausgaben für die Schule.

Eine erhebliche Einschränkung der Lernmittelfreiheit vor etwa 35 Jahren wurde wieder rückgängig gemacht, weil sie offensichtlich ihrem Zweck verfehlte oder sich als nicht praktikabel bzw. politisch nicht vertretbar erwies.

Der Gesetzentwurf hebt das mit dem Büchergeld verbundene Mitwirkungsrecht hervor, das Schulforum, Berufsschulbeirat und Elternbeirat bei der Auswahl der zu verwendenden Schulbücher, der Höhe der Kosten für übrige Lernmittel und Ausgaben für schulische Veranstaltungen eingeräumt werden soll. Ein solches Mitwirkungsrecht könnte jederzeit auch ohne Büchergeld eingeführt werden.

Mit der Einführung eines Büchergeldes und den  damit erzielten Einsparungen bei den öffentlichen Haushalten würde die Unterfinanzierung von Schulen in Deutschland und insbesondere in Bayern noch eklatanter. Die in den internationalen Vergleichsstudien erfolgreichen Länder investieren einen deutlich höheren Anteil der öffentlichen Gesamtausgaben in Bildung. In Finnland z. B. werden den Schülerinnen und Schülern in den ersten Jahren sämtliche Lern- und Arbeitsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus gibt es dort an allen Schulen ein kostenloses Mittagessen.

Die Möglichkeiten der Befreiung vom Büchergeld für insgesamt etwa 18 % der Schülerinnen und Schüler diskriminiert genau diese Gruppe. Kinder und Jugendliche werden in zwei Gruppen aufgeteilt: Solche, die sich das Büchergeld „leisten“ können, und solche, die einen Antrag auf Befreiung stellen müssen. Nicht nur die Kinder und Jugendlichen, auch zahlreiche Eltern werden sich schämen, wenn sie den Nachweis erbringen müssen, dass sie ohne öffentliche Unterstützung nicht zurecht kommen. Dass wir den mit der Befreiung vom Büchergeld entstehenden Verwaltungsaufwand für unvertretbar halten, sei nur am Rande erwähnt.

Als Reaktion auf die Ergebnisse der PISA-Studie von 2000 hat sich die Kultusministerin die  Reduzierung von Benachteiligungen wegen der sozialen Herkunft auf die Fahnen geschrieben.

Die Einführung eines Büchergeldes dient diesem Ziel sicher nicht. Sie wird unserer Meinung nach eher das Gegenteil bewirken, nämlich die jetzt schon eklatante Chancenungleichheit noch vergrößern.