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Büchergeld

Stellungnahme (18.7.2005) zu: Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes; Bekanntmachung zur Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug der Vorschriften des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes über die Lernmittelfreiheit und der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln (Zum KMS II.9-5S4602-6.65 685-1 v. 1.7.2005)

Wir betrachten die Einführung eines „Büchergeldes“ grundsätzlich als ungeeignete Sparmaßnahme. Unsere Ablehnung haben wir dem KM gegenüber im Februar dieses Jahres begründet.

Dennoch äußern wir uns auch zu drei besonders problematische Aspekte der beabsichtigten Ausführungsbestimmungen.

  • Entgegen der ursprünglich geäußerten Einschätzung, das Einsammeln der Gelder sei nicht von den Schulen zu organisieren, sollen nun doch Lehrerinnen und Lehrer bar einbezahlte Beträge und Anträge auf Wegfall oder Befreiung entgegennehmen, die Vollständigkeit der Anträge prüfen und sie an den Schulaufwandsträger weiterleiten. Der Schulaufwandsträger soll über Anträge entscheiden und das Ergebnis offensichtlich wieder den Lehrerinnen und Lehrern mitteilen, da diese ja ggf. das Geld bar „eintreiben“ sollen. Wir halten dies für datenschutzrechtlich zumindest sehr problematisch. Es ist keineswegs erforderlich und sicher auch nicht im Interesse der betroffenen Eltern, dass Lehrerinnen und Lehrer wissen, welche Familie öffentliche Unterstützung braucht und welche nicht.
    Wir bitten Sie in diesem Zusammenhang um Auskunft darüber, inwieweit der Datenschutzbeauftragte in die beabsichtigte Regelung eingebunden war und ggf. wie seine Stellungnahme war.

  • Der zu erwartende Verwaltungsaufwand, den Schulsekretärinnen, Schulleitung, Lehrerinnen und Lehrer sowie Hausmeister mit dem beabsichtigten Büchergeld zu leisten haben, ist immens und eine Zumutung für alle Beteiligten. Zudem ist er kontraproduktiv zur beabsichtigten Vereinfachung der Verwaltung in Bayern.

  • „Die Beträge werden der Schule zur Verfügung gestellt, an der sie erhoben wurden...“ Dies bedeutet eine Diskriminierung der Schulen mit vielen Schülerinnen und Schülern, deren Familien öffentliche Unterstützung brauchen, oder die mehrere Geschwister haben. Das Kultusministerium geht davon aus, dass das Büchergeld von etwa 80 % der Schülerinnen und Schüler einzusammeln sein wird. Die 20 %, die befreit sein sollen, sind jedoch nicht gleichmäßig über die Schularten und Wohngegenden verteilt. Das Büchergeld kommt somit Schulen mit „sozial privilegierter Klientel“ zugute, sog. Brennpunktschulen werden wenig davon haben. Eine flächendeckend gleichmäßige Versorgung mit Lernmitteln gehört damit endgültig der Vergangenheit an. Die verschiedenen Schularten werden unterschiedlich gut ausgestattet werden können, Gymnasien besser als Hauptschulen. Aber auch innerhalb der einzelnen Schularten werden Schulen unterschiedlich ausgestattet werden können, die Grundschule in Starnberg besser als die im Zentrum Münchens oder Augsburgs.