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Beförderung an Grund- und Hauptschulen

Öffentlichkeitswirksame Beförderungen Wer bei der Anlassbeurteilung 2009 das Beurteilungsprädikat „Herausragende Qualität“ oder „Besonders gut“ hat und eine Dienstzeit von mindestens 10 Jahren

und

wer das Beurteilungsprädikat „Übersteigt“ und eine Dienstzeit von mindestens 29 Jahren hat

wird nach A 12 plus einer Zulage von 206 € befördert.

Die Beförderungsurkunden sollen in einem „öffentlichkeitswirksamen Termin“ zwischen dem 14. und 18. September ausgehändigt werden.

Alle (Kon)rektorInnen in A12 + Z sind die wirklichen GewinnerInnen der Beförderungsrunde. Sie werden ohne besondere Beurteilung höhergruppiert, allein wegen des sog. „Abstandsgebotes“. Dieses besagt, dass „FunktionsträgerInnen“ nicht gleich oder schlechter besoldet werden dürfen, als „normale“ KollegInnen.

Die GEW gratuliert den Betroffenen. Unsere Solidarität gehört allen, die genau so gute Arbeit leisten, aber noch nicht auf ausreichende Dienstzeiten zurückblicken können, und denen, die Opfer der „Quote“ von 3,6 wurden.

Sie alle haben sich dem Ritual einer Beurteilung umsonst unterzogen.

Die GEW fordert nach wie vor:

A 13 als Eingangsamt für alle!

Weg mit den entwürdigenden Beurteilungsritualen!

s. dazu auch Datei "Laufstallphiosophie" unten