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BayEUG-Entwurf

Kurz-Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (Stand: 13.5.2005)

  • Wir begrüßen, dass endlich auch in ministeriellen Verlautbarungen personenbezogene Begriffe in der männlichen und in der weiblichen Form genannt werden, und die Hälfte der Betroffenen nicht länger nur „mitgedacht“ wird.
  • Wir lehnen die Streichung der „beweglichen Ferientage“ ab. Sie wurden in das BayEUG aufgenommen, um den Schulen „mehr Selbstverantwortung und Gestaltungsfreiraum im regionalen Rahmen“ zu geben. Für häufig aufgetretene Probleme wären sicher andere Lösungen zu finden gewesen, wie zahlreiche Regionen beweisen, in denen die Regelung problemlos umgesetzt werden konnte.
  • Wir lehnen die Streichung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Ordnungsmaßnahmen ab, denn wir sehen darin eine Einschränkung demokratischer Rechte. Insbesondere erscheint uns die angeführte Begründung mehr als fragwürdig: „..., da im Schulbereich häufig nicht juristisch Vorgebildete einen solchen Sofortvollzug anordnen und begründen müssen und fehlerhafte Begründungen zur Aufhebung des Sofortvollzugs führen.“
  • Aus den vorgesehenen Änderungen des Bay. Schulfinanzierungsgesetzes lässt sich hochrechnen, wie teuer die Einführung des achtjährigen Gymnasiums tatsächlich ist. Es ist zu befürchten, dass die Anhebung des Lehrpersonalaufwands zu Lasten der Finanzierung der staatlichen Schulen geht. Sicher ist: ein erheblicher Teil der zusätzlichen Kosten für alle Gymnasien wird nicht – wie es erforderlich wäre – aus dafür zur Verfügung gestellten staatlichen Mitteln finanziert, sondern durch Mehrbelastung von Lehrerinnen und Lehrern aller Schularten und durch Kürzungen im Unterrichtsangebot (Wahl- und Wahlpflichtangebot, Arbeitsgemeinschaften, Förderunterricht...). Auch hier weisen wir darauf hin: Wer Verbesserungen will, muss diese auch finanzieren.