Zum Inhalt springen

Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz

ZUM JAHRESTAG DES BAYERISCHEN KIBIG: eine traurige Zwischenbilanz

Ein wahrer Gewaltakt war das Durchpeitschen des neuen KiBiG (Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes) am 29./30.6. 2006 trotz der satten 2-3 Mehrheit der CSU im Bayerischen Landtag – gegen beide Oppositionsparteien und gegen den Rat der gesamten Fachöffentlichkeit: Betriebswirtschaft vor Pädagogik lautet seitdem die Devise! Und obwohl die Finanzierung nach Buchungszeitpauschalen  und Faktorenkindern erst im September 2006 Wirklichkeit wird, sind die Auswirkungen des neuen Gesetzes jetzt schon überdeutlich zu spüren: aus einer landesweiten Befragung  von 6000 Einrichtungen (im Auftrag der Landtagsfraktion der Grünen, Mai 2006) aber auch aufgrund eigener Recherchen und Mitgliederberatung wissen wir, daß in den bayerischen Kitas eine extreme Planungsunsicherheit herrscht, die auf das ungewisse Buchungsverhalten, verbunden mit Kinderrückgang  und zufälligen Schwankungen in weiten Landesteilen zurückgeht,

  • in über 60% der Fälle Elternbeiträge steigen, z.T. um über 30%, und dies ohne Verbesserungen im Angebot, bei Horten sogar mit einer deutlichen Verschlechterung,
  • PraktikantInnenstellen entweder wegfallen oder billig wie Butterbrot werden – dies schlägt schon auf die Fachakademien durch und bedroht mittelfristig den beruflichen Nachwuchs,
  • ca 15% der Einrichtungen entweder von Schließung bedroht sind, aber mindestens eine oder mehrere Gruppen abbauen müssen: besonders bedroht sind eingruppige und integrative Einrichtungen – aus rein wirtschaftlichen Gründen!
  • die größten Verlierer die bisherigen (und künftigen) pädagogischen Kräfte sind, von denen Tausende um ihren Job bangen müssen: die ganze Palette von Stunden- bzw Lohnkürzungen, Tarifflucht, Ausweitung von Minijobs (400€, 1€, Honorarverträge, LeiharbeitnehmerInnen, Tagespflege anstelle von Professionellen) und sachgrundlose Befristungen ohne Ende, ebenso der Einsatz von KinderpflegerInnen für bisherige Putz- und Küchenkräfte: all dies schlägt sich nun auf den Kita-Arbeitsmarkt nieder.
  • Verschlechterungen der Personalschlüssel durch Wegfall von bisher bezuschußten Zusatz- und Vertretungskräften wie auch von bisher garantierten Vor- und Nachbereitungszeiten, die pädagogisch unabdingbar sind.
  • Die geringen Mittel, die in den Faktorenkindern stecken (unter 3, über 6 Jahre, Migrantenkinder und behinderte/von Behinderung bedrohte Kinder) reichen für eine sinnvolle Förderung verglichen mit den bisherigen Zusatzkräften meist nicht aus, werden aber auch noch zweckentfremdet, um Lücken in der Finanzierung zu füllen.Wenn das betriebswirtschaftliche Risiko mit den staatlichen Pauschalen nicht aufgefangen werden kann, verdrängt die jeweils billigere Lösung die pädagogisch notwendige und fachlich sinnvolle: Altersmischung: hier werden unter 3- und/oder über 6-Jährige in nicht mehr ganz volle Gruppen bzw in nicht ganztägig genutzte Plätze hineingestopft – meist ohne Personalmehrung und mit Wiedereinführung der pädagogisch kontraproduktiven Doppelbelegung.
  • Bei behinderten Kindern verdrängt die Einzelintegration (ohne weitere Rahmenbedingungen und bei Kürzung des mobilen Fachdienstes) die bisher gelungene Integration in integrativen Kindertagesstätten und –gruppen. Die Kürzung der Bezirksfinanzierung bzw – pauschale bedroht zusätzlich die erreichte pädagogische Qualität.
  • Die sehr geringe Pauschale zur Sprachförderung bzw sozialen Integration von Migrantenkindern wird nicht für deutsche Kinder bezahlt und zusätzlich wird ein repressives schulisches Kurssystem aufgebaut, das Kinder und Eltern belastet, anstatt alle Ressourcen den Kindergärten zu geben.
  • Ohne zusätzliche Mittel bleiben deutsche Kinder mit besonderem Förderbedarf, für die es bisher günstigere Rahmenbedingungen gegeben hat (Schulkindergärten, Zusatzkräfte, Gruppenreduzierung), hier tut sich die soziale Schere noch weiter auf als bisher, denn durch den Zwang zur Stundenbuchung werden gerade gering Verdienenden davon abgehalten, hohe Betreuungszeiten zu buchen.

Diese bereits jetzt erfahrbaren Auswirkungen werden verschärft durch zusätzliche, systembedingte Belastungen, nämlich dem ständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von bezuschußten Nutzungszeiten und Faktorenkindern sowie der bürokratischen Gastkinderregelung.

Diese Zeit fehlt doppelt, um den anspruchsvollen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) auch nur annähernd umzusetzen, so dass dieser im wesentlichen politische Kosmetik bleiben wird.

Zusammenfassend:

Mit dem neuen KiBiG, dessen Folgen bald vollständig eintreffen werden, verabschiedet sich der Staat von jeder pädagogischen Verantwortung für die Existenz von Einrichtungen und sinnvolle Rahmenbedingungen. Abmilderungen und Härtefallregelungen könnten allenfalls noch von Kommunen und Landkreisen kommen, die freilich selber mit jedem Eurocent ringen.

Die Last der Umsetzung landet daher erdrückend vor allem auf den Freien Trägern und den Eltern. Einen dem Bildungsauftrag und der Umsetzung des BEP angemessenen Personalschlüssel können diese nur noch in den seltensten Fällen garantieren.

Vielmehr ist zu erwarten, dass gerade Existenzangst und Planungsunsicherheit sich weiter negativ auf das Personal auswirken werden, und das trotz der inzwischen wissenschaftlich gesicherten Schlüsselfunktion dieser Bildungseinrichtungen!

Umso mehr muß nun alles darangesetzt werden, um zumindest die sozialpädagogische Fachlichkeit und den elementaren Bildungsauftrag in Ansätzen zu retten.

Die GEW ruft am Jahrestag des KiBiG dazu auf,

  • dieses Gesetz sobald als möglich zu reformieren und in ein echtes Bildungsgesetz umzuwandeln,
  • die finanzielle und soziale Verantwortung des Freistaats für pädagogisch vertretbare  Rahmenbedingungen auch im Sinne der Subsidiarität zurückzugewinnen und
  • ein offenes Bündnis aller an Qualität und Reform der elementaren Kita-Pädagogik Interessierten ins Leben zu rufen:
    parteiübergreifend – trägerübergreifend - fachkräfteübergreifend

<//span>