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B 5 Schulische Inklusion

Die GEW Bayern setzt sich ein für schulische Inklusion. Sie versteht darunter eine Schule für alle, von Anfang an bis zum Ende der Pflichtschulzeit. In ihr wird die UN-Konvention für die Menschen mit Behinderung umgesetzt. Die inklusive Schule berücksichtigt die Verschiedenheit aller Kinder, einschließlich ihrer sozialen Benachteiligungen, d.h. jedes Kind bekommt die Förderung, die es braucht. Der inklusiven Schule stehen ausreichende materielle und personelle Ressourcen aus verschiedenen Fachrichtungen zur Verfügung. Förderung und Beurteilung orientieren sich am einzelnen Schüler, an der einzelnen Schülerin, nicht am Landesdurchschnitt. Für spezielle Anliegen steht Unterstützung von außen zur Verfügung. Aus- und Fortbildung der Beschäftigten wird gewährleistet.