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Ausbildung für Alle - Grundrecht auf Ausbildung verwirklichen!

Resolution des GEW-Landesvorstandes v. 14.9.2007

Ausbildung für alle

Grundrecht auf Ausbildung verwirklichen!

 Die BRD hat den UN-Sozialpakt von 1966 ratifiziert und damit das Recht auf Bildung und auf Ausbildung anerkannt.

Es ist Aufgabe der Parlamente durch das Setzen entsprechender Rahmen-bedingungen dafür zu sorgen, dass jeder junge Mensch einen qualifizierten Ausbildungsplatz erhalten kann. Einem Teil der Jugendlichen wird seit über zehn Jahren eine qualifizierte Berufsausbildung verweigert, sie haben keine Hoffnung und keine Chance auf eine berufliche Zukunft. Die gesellschaftliche Verantwortung, allen Jugendlichen eine Ausbildung anzubieten, wird bisher nicht eingelöst.

Daher fordert die GEW Bayern:

  • Der Rechtsanspruch auf berufliche Ausbildung muss im Grundgesetz verankert werden (Unterschriftenliste, Petition).
  • Zwei Millionen Betriebe könnten ausbilden, aber lediglich 500.000 tun dies auch. Eine Ausbildungsfinanzierung (Umlage), an der alle Betriebe beteiligt werden, muss endlich eingeführt werden.
  • Das duale Ausbildungssystem muss um ein System aus überbetrieblichen Ausbildungsgängen und vollqualifizierenden Ausbildungen mit Kammer-prüfung in Beruflichen Schulen erweitert werden.
    Im Juni 2007 hat bundesweit vor allem das Plus von 12.700 außer-betrieblichen Ausbildungsplätzen (gegenüber Juni 2006) zu einer leichten Entspannung auf dem Lehrstellenmarkt geführt.
  • Sonderprogramme zur Schaffung von Ausbildungsplätzen können als kurzfristige Maßnahme die aktuelle Ausbildungsnot lindern. Die Bundesagentur für Arbeit soll aus ihren Überschüssen, vor allem für die wachsende Zahl von „AltbewerberInnen“,  500.000 zusätzliche außerbetriebliche Plätze finanzieren. Nur noch 40 Prozent finden direkt nach dem Schulabschluss eine Lehrstelle!
  • In Kooperation von Schulen und Betrieben mit der BA muss eine intensivere Berufsorientierung und –beratung stattfinden.
  • In Kooperation von Schule und Jugendhilfe sind benachteiligte Jugendliche intensiver zu fördern, um den Übergang von der Schule in den Beruf besser bewältigen zu können.
  • Die individuelle und gezielte Förderung jeden Kindes muss im Mittelpunkt stehen, alle Schülerinnen und Schüler müssen in einer gemeinsamen Schule der Jahrgangsstufe 1 bis 10 miteinander und voneinander lernen.