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Arbeitszimmer der Lehrkräfte

Schreiben (27.7.2006) an den Ministerpäsidenten

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat haben in den letzten Wochen dem Steueränderungsgesetz 2007 zugestimmt. Damit entfällt unter anderem die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers und seiner Ausstattung. Besonders für Lehrkräfte bedeutet dies eine erhebliche Belastung ab dem 1. Januar 2007.

An der Notwendigkeit der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers hat sich nichts geändert. In den Schulen stehen den Lehrkräften weder am Nachmittag noch an den Wochenenden Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung. Das häusliche Arbeitszimmer ist daher notwendiges Arbeitsmittel und muss als solches auch anerkannt bleiben. Eine vollständige Streichung der Abzugsmöglichkeit wird die unzumutbare und rechtlich problematische Situation verschärfen.

Da Lehrkräfte Landesbedienstete sind, und die Beseitigung - oder der Ausgleich - von Mängeln der Arbeitsplatzausstattung Sache des Arbeitgebers, also in diesem Fall des Landes sind, bitten wir um Mitteilung, welche Arbeitsmöglichkeiten das Land als Dienstherr denjenigen Lehrkräften ab dem 1. Januar 2007 anbieten wird, die angesichts des Verlustes der steuerlichen Absetzbarkeit auf die Führung eines häuslichen Arbeits­zimmers verzichten.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Oskar Brückner