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Änderung der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern

Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Kultusministeriums im KMS VI.1-S5610-6.115958

Vorbemerkung

 

Folgende Grundsätze sind für uns bei der Ausgestaltung der Oberstufe unverzichtbar:

Ø       ein maßvoller Ausgleich zwischen der Sicherung einer Grundbildung („Allgemeinbildung“) und einem exemplarischen Lernen, in dem die Methoden- und Persönlichkeitsentwicklung einen breiten Raum einnimmt

Ø       vielfältige Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung

Ø       eine ausgeprägte Kultur der Studien- und Berufsorientierung: wissenschaftspropädeutisches und projektorientiertes Arbeiten sowie interaktive Lern- und Prüfungsformen dürfen dabei nicht auf zwei Seminare beschränkt bleiben, sondern müssen in allen „Fächern“ ermöglicht werden

Ø       kleine Lerngruppen, die selbstständiges Arbeiten und individuelle Betreuung der Oberstufenschüler erlauben.

 

Nach unserer Auffassung hätte eine Fortentwicklung der Kollegstufe dem Ziel einer modernen Oberstufe auch im achtjährigen Gymnasium wesentlich besser gedient.

Zur Änderung 11  (Stundentafel Anlage 4 und 5 ):

Die vorgesehene Stundentafel entspricht nicht unseren Vorstellungen von einer modernen Oberstufe.

Wir halten einen Oberstufenunterricht im Klassenverband mit einem relativ fixen Fächerkanon für schädlich, verhindert er doch eine altersgemäße Persönlichkeitsentwicklung. Nur wer zu einer echten Interessensentwicklung ermutigt wird (z.B. durch breite Wahlmöglichkeiten), wird zu einem motivierten und selbstbewussten Menschen heranwachsen. Und dies muss das Ziel einer Bildungspolitik sein, die sich nicht einseitig an den Interessen der Wirtschaft orientiert, sondern in erster Linie die emanzipatorischen Interessen einer demokratischen Gesellschaft im Auge hat.

Die Zwei- bzw. Dreistündigkeit der Fächer, die nicht als Grundlagenfächer bezeichnet werden, bedeutet eine Abwertung dieser Fächer gegenüber dem neunjährigen Gymnasium, in dem alle Fächer fünfstündig als Leistungskurs belegt werden konnten. Gleichzeitig ist bisher kein Ausgleich für die stark erhöhte Belastung der Lehrkräfte bei der Abiturkorrektur in den Grundlagenfächern abzusehen. 

 

Zur Änderung 31 ( §61 (2) ):

Die beabsichtigte stärkere Gewichtung der kleinen Leistungsnachweise führt zu einer starken Aufwertung der mündlichen Leistungen, die somit stärker in das Abiturergebnis eingehen. Die Vergleichbarkeit und die Möglichkeit, jedem Schüler in der Beurteilung seiner Leistung gerecht zu werden, erfordern allerdings zwingend kleine Kursgrößen.

 

Zur Änderung 55 ( §81):

In § 81 sollte klar geregelt werden, dass im Kolloquium nur das Thema für das Kurzreferat schriftlich gestellt wird.

In der Neuformulierung von § 81 wird für die mündlichen Prüfungen in § 81 (1) Satz 4 aber allgemein ausgeführt: „Die Aufgaben werden schriftlich gestellt; …“

In § 81 (2) Satz 1 heißt es dann u.a.: „2. Gespräch zu Problemstellungen aus zwei weiteren Ausbildungsabschnitten.“  

Missverständnissen könnte mit einer etwas ausführlicheren Formulierung von § 81 (1) Satz 4 vorgebeugt werden. Z.B. „Das Thema für das Kurzreferat des Kolloquiums und die Aufgaben für die Zusatzprüfung werden schriftlich gestellt; …“