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Abschaffung des Büchergeldes

Stellungnahme DGB und GEW zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) (KMS II.1 -5S4600-6.15577)

1. Grundsätzlich begrüßen wir, dass für die Familien mit Schulkindern

wenigstens der bis 2005 gültige Stand wieder hergestellt werden

soll, und Eltern die meisten Schulbücher ihrer Kinder nicht auch

noch selbst bezahlen müssen.

2. Wir fordern jedoch eine weiter gehende Gesetzesänderung, die

dem Geist des Gesetzes über Lernmittelfreiheit von 1948 entspricht

und nicht ausschließlich die Versorgung mit Schulbüchern im

engsten Sinn und schulbuchersetzende digitale Medien umfasst.

Eine Anpassung der Lernmittelfreiheit an gegenwärtige

Rahmenbedigungen halten wir für erforderlich. Denn 1948 gab es

keine Kopiergeräte an Schulen, und auch sog. Arbeitsbücher und –

hefte, „Workbooks“ u. ä. waren noch nicht üblich. Gerade dadurch

entstehen jedoch den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern

jährlich erhebliche Kosten zusätzlich. Von einer Lernmittelfreiheit,

wie sie in der Bayerischen Verfassung 1948 gemeint war, sind wir

daher weit entfernt.

Dazu kommen noch die jährliche „Grundausstattung“ zu

Schuljahresbeginn (ein Beispiel aus einer Grundschule senden wir

in der Anlage mit), Sportkleidung (nicht wenige Schulen verlangen

z. B. Hallensportschuhe und Sportschuhe für den Sportplatz),

Werk- und/oder Handarbeits- und Kochgeld, Kostenbeiträge für

kulturelle Veranstaltungen (z. B. Dichterlesungen und Konzerte an

Schulen) sowie Kino-, Theater- und Konzertbesuche einschließlich

Fahrgeld – ganz abgesehen von Schulwanderungen und

Klassenfahrten.

3. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung wäre es, bei der

anstehenden Gesetzesänderung zumindest den Grundschulen

(und den anderen genannten Schularten) den gleichen Betrag

zukommen zu lassen wie den übrigen Schularten sowie die

„Zweckbindung“ so zu lockern, dass die besonders in der

Grundschule gern und häufig verwendeten Arbeitsbücher bzw.

Arbeitshefte auch darunter fallen. Familien mit finanziellen

Problemen könnten so entlastet werden, betroffene Kinder

bräuchten sich nicht schämen, wenn sie das Geld nicht gleich

mitbringen können. Ein kleiner Beitrag in Richtung soziale

Integration könnte damit geleistet werden.