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Tarifverhandlung

3. Verhandlungsrunde zur Eingruppierung kommunaler Lehrkräfte

Am 11. Dez. 2019 trafen sich GEW und Kommunaler Arbeitgeberverband (KAV) Bayern zu weiteren Verhandlungen in der Geschäftsstelle des KAV in München.

Aktion TVöD 3, Foto: Karin Just

Im Grundsatz strebt die GEW die Übernahme der sogenannten Paralleltabelle an, bei der der jeweiligen Besoldungsgruppe A die Entgeltgruppe E des TVöD zugeordnet wird (z.B. A 13 = E 13). Das soll als Entgeltordnung für die angestellten Lehrkräfte im kommunalen Schuldienst in Bayern in den TVöD einfließen. Dazu zeigten sich die Vertreter*innen der Arbeitgeberseite sehr zurückhaltend, da sie eben nicht in offene Konkurrenz zum Freistaat Bayern bzw. zu anderen Bundesländern treten wollen oder dürfen.

Grundsatzforderungen der GEW sind:

  1. Keine Verschlechterungen für Bestandslehrkräfte, was durch Überleitungsregeln rechtlich fixiert werden soll.
  2. Auch für Neueinstellungen fordert die GEW keine Verschlechterungen im Verhältnis zu den Bestandslehrkräften.
  3. Statt der bisherigen verlängerten Stufenlaufzeiten fordert die GEW anerkannte Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteiger*innen.
  4. Ebenso wurde von der GEW die Forderung nach Anerkennung von Berufserfahrung aus vorherigen Arbeitsverhältnissen (ohne zeitliches Limit) eingebracht.
  5. Außerdem stellte sich die GEW mit ihren Forderungen gegen jedwede Übernahme von Akkreditierungsregelungen in das angestrebte Tarifvertragswerk, solange nicht alle öffentlichen Hochschulen akkreditiert sind.

Weitere Forderungen und einen Überblick sind im angehängten Tarifinfo zu finden. Einen Überblick zu den Verhandlungen finden Sie hier.