Seit dem Besuch des UN-Sonderbeauftragten für das Recht auf Bildung, Vernor Muñoz, in der Bundesrepublik Deutschland im Februar 2006, verstärkt die GEW ihre Bemühungen, Öffentlichkeit und politische Entscheidungsträger dafür zu sensibilisieren, dass es für die Gesellschaft langfristig sinnvoller ist, die Weiterentwicklung des Schul- und Bildungswesen an der umfassenden Verwirklichung des Rechts auf Bildung zu orientieren als an kurzfristigen ökonomischen Erwägungen. Die GEW folgt dabei der Überzeugung, dass ein diskriminierungsfreies, chancengleiches Schul- und Bildungswesen nicht nur für das Glück eines jeden einzelnen Menschen und für eine demokratische Gesellschaft unverzichtbar ist, sondern sich schließlich auch ökonomisch auszahlt.
Dank der Unterstützung durch die Max-Traeger-Stiftung konnten mit Prof. Dr. Ralf Poscher, PD Dr. Johannes Rux und Dr. Thomas Langer ausgewiesene Experten beauftragt werden, die völker- und europarechtlichen Grundlagen des Rechts auf Bildung zu untersuchen und die Reichweite der entsprechenden Verpflichtungen für die Bundesrepublik Deutschland herauszuarbeiten. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen dabei Fragen von intendierter oder faktischer Diskriminierung im Verhältnis zu den Besonderheiten des früh selektierenden hierarchisch gegliederten deutschen Schulsystems sowie der Probleme, die sich im Zusammenhang der Kosten des Schulbesuchs und sonstiger Unterstützungsleistungen des Elternhauses ergeben. Dabei werden zahlreiche Notwendigkeiten und Möglichkeiten für politisches Handeln deutlich.
/ Gutachten: Recht auf Bildung, Teil 1 (1,1 MB)
Gutachten zum völkerrechtlichen Recht auf Bildung und seiner innerstaatlichen Umsetzung
/ Gutachten: Recht auf Bildung, Teil 2 (649 KB)
Gutachten zum Recht auf Bildung von Menschen mit Behinderungen