Info für Betriebsräte und Wahlvorstände
Neue Wahlordnung für Betriebsratswahlen
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle 4 Jahre in der Zeit vom 01. März bis zum 31. Mai statt. 2022 ist es wieder soweit. (Ausnahme: falls die Amtszeit des bisherigen Betriebsrats erst nach dem 1.3.2021 begonnen hat).
Dafür gelten nach zwei Gesetzesänderungen neue Regelungen, über die wir informieren wollen.
- Seit dem 18.6.2021 gelten Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz
- am Freitag 8. 10.2021 hat der Bundesrat der neuen Wahlordnung zugestimmt
Das neue Betriebsverfassungsgesetz ist in einer gut markierten Synopse zum alten Text hier zu finden:
Änderungen BetrVG vom 18.06.2021 durch Artikel 1 des Betriebsrätemodernisierungsgesetz (buzer.de)
Die neue Wahlordnung wurde inzwischen verkündet:
BetrVGDV1WO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Unsere bewährten Wahlleitfäden sind inzwischen aktuell und können schon digital abgerufen werden. Interessierte Mitglieder können sich an ihre zuständige Gewerkschaftssekretär*in wenden (siehe unten).
Einige wichtige Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sind
- Für bestimmte Themen kann auch der Wahlvorstand künftig per Video- oder Telefonkonferenz tagen (§1 Wahlordnung)
- Das aktive Wahlalter wurde auf 16 Jahre herabgesetzt (§7 BetrVG)
- Das „vereinfachte Wahlverfahren“ gilt jetzt für Betriebe bis 100 wahlberechtigte Beschäftigte (bisher 50) und ist einvernehmlich mit dem Arbeitgeber auch möglich bis 200 (bisher 100) Wahlberechtigte (§14a BetrVG).
Die neue Wahlordnung gilt sowohl für jetzt schon stattfindende Wahlen (z.B. erstmalige Gründungen oder vorzeitige Neuwahlen) als auch für die regulären Wahlen im Frühjahr 2022. Nicht betroffen sind Betriebe und Dienststellen, für die das Personalvertretungsrecht gilt (öffentlich-rechtliche Arbeitgeber) oder eine Mitarbeitervertretungsordnung (kirchliche Arbeitgeber).
Das BR-Wahl-Portal des DGB bietet auch einen knappen Überblick.
Bitte beachtet: Die GEW als im Betrieb vertretene Gewerkschaft muss sowohl über die Einleitung der Wahl als auch über das Ergebnis informiert werden. Und wird sind gerne bereit, bei Bedarf zu helfen.
Zuständig sind:
Für Betriebe der Weiterbildung in Franken und der Oberpfalz, für Privatschulen und private Hochschulen | Erwin Denzler |
Für Betriebe der Weiterbildung und für sozialpädagogische Einrichtungen in Südbayern | Gabriele Albrecht-Thum |
Für sozialpädagogische Einrichtungen in Nordbayern | Mario Schwandt |
Für alle Betriebe in München | Siri Schultze |
Die Kontaktdaten findet Sie hier. Wir vertreten uns auch gegenseitig, falls Kolleg*innen nicht erreichbar sind.
Schulungen
Wir empfehlen: wegen der aktuellen Änderungen sollten die Wahlvorstandsmitglieder an einer Schulung teilnehmen. Die GEW bietet diese wie alle DGB-Gewerkschaften in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk Bayern ab November an:
Seminare — DGB Bildungswerk Bayern (bildungswerk-bayern.de)
Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
90402 Nürnberg
90766 Fürth
81673 München