Zum Inhalt springen

Positionspapier zu Schulöffnungen

Mindeststandards müssen eingehalten, offene Fragen geklärt werden

Die bayerische Bildungsgewerkschaft veröffentlicht ein Positionspapier zu den schrittweisen Schulöffnungen. Dieses ist hier nachzulesen.

Grundsätze: Schulöffnungen sind wünschenswert, aber immer unter dem Aspekt der Infektionsbekämpfung zu betrachten. SARS-Cov-2 macht am Schultor nicht Halt. Eine national abgestimmte Strategie zur Pandemiebekämpfung muss auch den Bereich Schule mit einbeziehen. Kinder und Jugendliche sind empfänglich für das Virus und können zum Infektionsgeschehen beitragen. Das Ansteckungsrisiko steigt in geschlossenen Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, stark. Wissenschaftlich erwiesene und das Risiko senkende Präventionsmaßnahmen müssen Grundlage jeder Schulöffnung sein.

Ein bundesweit einheitlicher und verbindlicher Stufenplan zur Organisation des Schulbetriebes ist notwendig. Ausschlaggebendes Kriterium, um die Verbreitung des Virus in den Griff zu bekommen, ist, ob Gesundheitsämter vor Ort in der Lage sind, Infektionsketten nachzuverfolgen und Ausbrüche durch präventive Maßnahmen einzudämmen. Anhand entsprechend angepasster Kriterien (Inzidenzwerten) wird klar und transparent, wann und in welchen Jahrgangsstufen Schulen vor Ort im Distanz-, im Wechsel- oder im Regelbetrieb unterrichten und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz entsprechend umzusetzen sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ältere Schüler*innen in der Regel besser mit den Anforderungen des Distanzunterrichts umgehen können. An den Schulen sind vor allem in den Oberstufen Schüler*innenvertretungen selbst mit in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.
Grundlage aller konkreten Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen sind Gefährdungsbeurteilungen und Hygienepläne, die in den eingerichteten Krisenstäben unter Mitwirkung der Personalvertretungen erarbeitet, reflektiert und laufend aktualisiert werden. Dabei haben technische und organisatorische Maßnahmen Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen.

Krisenstäbe benötigen Fachexpertise. Das bayerische Dienststellenmodell sieht vor, dass Schulleitungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind. Den Schulen zugewiesene Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Schulleitungen entlasten und notwendige Fachkompetenzen einbringen. Eine ausschließlich telefonische oder elektronische Beratungsmöglichkeit reicht nicht aus.

Folgende Punkte sind nach Meinung der GEW Bayern zu berücksichtigen, bevor Schulöffnungen in Betracht kommen:

 

  1. Testkonzept

Schulöffnungen benötigen ein praktikables Testkonzept. Mit Teststationen an den Schulen oder mobilen Testteams und Schnelltests können Lehrkräfte und Schüler*innen vor Ort wöchentlich zwei Mal getestet werden. Im Falle einer Zulassung und unter Begleitung und Schulung durch medizinisches Fachpersonal können in Zukunft auch Selbsttests zum Einsatz kommen.

  1. Kontaktreduktion

- im Schulhaus:

Kontakte zu reduzieren bedeutet Infektionen zu verhindern. Lernen findet deshalb in festen Gruppen und mit festen Bezugspersonen statt. Gefährdungsbeurteilungen ermitteln für jeden Raum an der Schule die maximale Anzahl an Personen in Abhängigkeit von der Raumgröße und unter Berücksichtigung der erforderlichen Mindestabstände (1,5 m). Um diese einhalten zu können, werden Lerngruppen gegebenenfalls geteilt und im Wechselunterricht beschult oder alternative Räume genutzt. Gekennzeichnete Verkehrswege im Schulhaus und auf dem Pausenhof, an den Ein- und Ausgängen und in den Toiletten helfen, auch hier die Mindestabstände einzuhalten. Besprechungen unter den Lehrkräften sollten wo immer möglich online erfolgen. Wechselunterricht darf nicht bedeuten, dass Lehrkräfte am Vormittag in Präsenz und am Nachmittag online unterrichten.

- auf dem Schulweg:

Auch auf dem Weg zur Schule und vor der Schule muss das Einhalten von Abständen möglich sein. Dazu müssen ein gestaffelter Unterrichtsbeginn und der Einsatz zusätzlicher Verkehrsmittel umgesetzt werden.

  1. Reinigung und Hygiene

Auf körperliche Kontakte wird verzichtet. Nach Betreten des Schulhauses sind die Hände zu waschen. Generell ist es wichtig, der Handhygiene und der Husten- und Niesetikette im Schulalltag besondere Bedeutung beizumessen. Seife und gegebenenfalls Handdesinfektionsmittel stehen in ausreichender Menge an jedem Waschbecken zur Verfügung. Der Sachaufwandsträger stellt zudem sicher, dass Räume und Kontaktflächen gemäß den schulischen Hygieneplänen ausreichend oft gereinigt werden.

  1. Lüftungskonzept

Anhand der Gefährdungsbeurteilung werden Lüftungskonzepte für Klassenzimmer, Fachräume und weitere Räume erstellt, in denen sich regelmäßig Personen aufhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch hohe Lüftungsintervalle die Temperatur im Klassenzimmer nicht unter 19 Grad sinken darf. Technische Unterstützungsmaßnahmen wie CO2-Ampeln und Luftreiniger helfen dabei, das Infektionsrisiko gezielt zu reduzieren. CO2-Ampeln müssen für jeden oben genannten Raum angeschafft werden. Luftreiniger kommen überall da zum Einsatz, wo Fachkräfte für Arbeitssicherheit sie empfehlen. Entsprechendes Fachpersonal ist zu beauftragen. Können in einem Raum die Fenster nicht geöffnet werden und ist keine funktionsfähige Raumlufttechnische Anlage vorhanden oder nachrüstbar, kann der Raum nicht zum Unterrichten genutzt werden.

  1. Masken

Das Tragen von Masken reduziert das Infektionsrisiko erheblich. Nur FFP2-Masken schützen den Träger aktiv. Die Sachaufwandsträger stellen dem schulischen Personal FFP2-Masken in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Es müssen pro Unterrichtstag mindestens zwei FFP2-Masken für jeden Beschäftigten vorhanden sein. Es ist darauf hinzuweisen, dass dem Tragen einer FFP2-Maske gemäß Arbeitsschutzgesetz das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung vorauszugehen hat und die vorgeschriebenen Tragepausen einzuhalten sind. Hier bieten sich die Lüftungsphasen an. Maskenpflicht im Schulhaus und im Klassenzimmer gemäß dem Stufenplan erfordert die Bereitstellung medizinischer Masken auch für Schüler*innen.

  1. Impfpriorität

Lehrkräfte und schulisches Personal sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Dieses Risiko könnte durch eine Priorisierung bei der Impfung erheblich vermindert werden. Ein transparenter Impfplan für alle Lehrkräfte ist deshalb umgehend zu erstellen. Auf Grund der besonderen Situation der Nähe ist mit Impfungen bei Lehrkräften und weiterem Personal an Förderschulen mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung zu beginnen. 

  1. Risikogruppe und Präsenzpflicht

Beschäftigten, die nachweislich ein höheres Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, muss auf Wunsch die Möglichkeit eingeräumt werden, ihren Dienst im Home-Office zu leisten. Generell ist die Präsenzpflicht für Schüler*innen auszusetzen.

  1. Druck rausnehmen

Die Lehrpläne müssen dringend ausgedünnt und die Zahl der Prüfungen deutlich reduziert werden. Um dieser besonderen Situation gerecht zu werden, muss die emotionale Begleitung und die Förderung der Schüler*innen im Vordergrund stehen und nicht die Verteilung von Noten. Ein besonderes Augenmerk ist auf benachteiligte Schüler*innen zu legen.

Kontakt
Florian Kohl
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Schule
Mobil:  0170 362 33 61
Kontakt
Martina Borgendale
Vorsitzende
Adresse Neumarkter Straße 22
81673 München
Telefon:  089 544081 – 17