„Mit dem Leitfaden wollen wir allen Kolleginnen und Kollegen in den verschiedenen Bildungseinrichtungen, also Schulen, Hochschulen, sozialpädagogischen Einrichtungen usw., nützliche Informationen zur Verfügung stellen“, so der Vorsitzende der GEW Bayern, Anton Salzbrunn. Die Grundaussage des Leitfadens ist, dass nach Bundesaufenthaltsgesetz keine Auskunftspflicht gegenüber der Polizei besteht. „Keine Kollegin und kein Kollege muss der Polizei mitteilen, an welchem Ort sich eine geflüchtete Person aktuell befindet“, so Anton Salzbrunn weiter.
Der Leitfaden ist hier zu finden.
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