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Lehrermangel darf nicht zu einem Zweiklassensytem führen

Die GEW tritt dafür ein, die finanzielle Schlechterstellung von Aushilfslehrkräften zu beenden. Aushilfslehrkräften ist die Perspektive auf eine Festanstellung zu geben. Gegebenenfalls sind geeignete Fortbildungen zu ermöglichen, durch welche fehlende pädagogische Qualifikationen nachträglich erworben werden können. (Aus einem Beschluss der Landesfachgruppe berufliche Schulen vom 10.10.2008)

In den letzten Jahren taten die Landesregierungen einiges um den Beruf der Lehrkraft unattraktiv zu machen (Arbeitszeiterhöhung, Gehaltskürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld, Abkoppeln des öffentlichen Dienstes von der Einkommensentwicklung, Nichteinstellen von BewerberInnen). Das Ergebnis ist ein sich zunehmend verschärfender Lehrkräftemangel. Um den Lehrkräftebedarf einigermaßen abdecken zu können, werden zunehmend Akademiker ohne Lehramtsstudium als Aushilfen befristet eingestellt. Häufig werden die Aushilfen über ihre berufliche Perspektive im Unklaren gelassen. Denn meist droht nach zwei Jahren ein jähes Ende der Aushilfstätigkeit, da die Schulaufsichtliche Genehmigung nicht verlängert wird. Aus der Not heraus sind dann die KollegInnen bereit, auch unterhälftige Beschäftigungsverhältnisse zu akzeptieren. Oder sie wechseln zu Privatschulen, bei denen Sie ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer schlechten Bezahlung erkaufen. Ein Verlassen der Privatschule ist meist unmöglich, da die schulaufsichtliche Genehmigung der Privatschule erteilt wird und nicht an eine andere Schule mitgenommen werden kann.

Nicht nachvollziehbar ist die Logik der Dienstherren, Aushilfen bis zu zwei Jahre überhälftig zu beschäftigen, um dann festzustellen, dass ja die fachlich/pädagogische Eignung fehle, weshalb eine Weiterbeschäftigung nicht möglich sei. Quereinsteigerprogramme ähneln meist einer Fatamorgana, da sie wegen der geforderten Diplomnote unerreichbar sind und die Unterrichtspraxis keine Berücksichtigung findet.