Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dankt für die Übersendung des Entwurfs und ausdrücklich für die beigelegte Synopse und nimmt zu einzelnen Punkten wie folgt Stellung:
1. § 2 Abs. 2
Wir halten die Verankerung des „Kopftuchverbotes“ in EUG und anderen Verlautbarungen für entbehrlich. Dies haben wir an anderer Stelle dargestellt und begründet.
2. § 4
Das Einfügen von „sowie deren Vorbereitung“ halten wir für eine redaktionelle Anpassung an den Status quo. Niemand wird in der Vergangenheit an einer der genannten schulischen Veranstaltungen mitgewirkt haben, ohne sich angemessen an der Vorbereitung beteiligt zu haben.
3. § 9 Abs. 1 Satz 3
Hier fordern wir eine deutlichere Aussage im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, die teilzeitbeschäftigt sind. Wir erwarten eine klare Aussage, dass teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer auch nur im Ausmaß ihres Anteils am Einkommen für Unterrichtsvertretungen und -sonstige außerunterrichtliche Verpflichtungen herangezogen werden können. Beispielhaft ist dies im Arbeitszeitmodell für Lehrerinnen und Lehrer in Österreich geregelt, für dessen verbindliche Einführung sich die Kolleginnen und Kollegen dort im März 2005 entschieden haben. Vermutlich hat auch dieser Aspekt dabei eine nicht unwesentliche Rolle gespielt.
4. §§ 9 und 9 a
Grundsätzlich begrüßen wir die Aufnahme von Tätigkeiten über das Erteilen von Unterricht hinaus in den Katalog der Aufgaben von Lehrerinnen und Lehrern.
Das meiste ist für GEW-Kolleginnen und –Kollegen ohnehin längst selbstverständlich. Ein paar Beispiele: Arbeit im Team, Koordination fächerübergreifenden Unterrichts, pädagogische Maßnahmen zur Behebung von Konflikten, Veranstaltungen für Erziehungsberechtigte.
Andere Punkte sind aus Sicht der GEW nicht akzeptabel, so lange sie folgenlos bleiben, was die Bereitstellung von Unterstützung betrifft. So halten wir die „gemeinsame Analyse von Leistungsergebnissen auf allen Ebenen“ allein für nicht hilfreich. Wenn irgendwelche Ergebnisse nicht den Erwartungen entsprechen, so hat das in der Regel viele Ursachen. Ich nenne hier neben der „Qualität des Unterrichts“ (von der es ohnehin keine gültige Definition gibt) das Einzugsgebiet der Schule, die Zusammensetzung der Klasse bzgl. des sozialen Hintergrunds, die Klassengröße, die soziale Situation in der Klasse (z. B. kontinuierliche Zusammensetzung, kontinuierliche Betreuung oder häufiger Wechsel von Lehrerinnen und Lehrern...) u. a. m..
Wenn bei einer „Analyse“ konkrete Ursachen für nicht befriedigende Ergebnisse angenommen werden können und dann auch konkrete Hilfe für die Förderung der Schülerinnen und Schüler und zur Unterstützung der Lehrerin bzw. des Lehrers (v. a. durch Bereitstellung zusätzlicher Lehr- bzw. pädagogischer Fachkräfte in angemessenem Umfang) folgen, wird sich nach unserer Überzeugung niemand mehr gegen diese und ähnliche Formen der sog. internen Evaluation und Qualitätssicherung aussprechen.
Solange die Verantwortung für „schlechte“ Ergebnisse aber allein den Lehrerinnen und Lehrern und eventuell der Schule zugeschoben wird oder allenfalls Verständnis für die strukturellen Ursachen signalisiert wird, aber „leider keine Mittel zur Verfügung stehen“, ist dies für uns nicht akzeptabel.
Die Aufnahme von „außerunterrichtlichen Tätigkeiten“ über die bisher genannten hinaus in die LDO dokumentiert eindrucksvoll, dass Lehrerin oder Lehrer sein mehr bedeutet, als Unterricht erteilen. Dies muss – um glaubwürdig zu werden – auch bei der Bemessung der Arbeitszeit zum Ausdruck zu kommen.
Solange die Arbeitszeit für Lehrerinnen und Lehrer noch ausschließlich durch wöchentlich zu haltende Unterrichtsstunden definiert wird, fordern wir eine spürbare Kürzung der Unterrichtsverpflichtung an allen Schularten.
Darüber hinaus fordern wir für Aufgaben, wie sie z. B. unter Punkt 6 genannt werden (Maßnahmen der Schulentwicklung) und an denen nicht alle Kolleginnen und Kollegen in gleicher Weise beteiligt sind, einen zusätzlichen Stundenpool für jede Schule. Über die Vergabe dieser Poolstunden entscheidet die Konferenz der Lehrerinnen und Lehrer.