Tarif-Info Mindestlohn Weiterbildung
Konstruktiver Verhandlungsauftakt
GEW und ver.di haben am 7. Februar 2022 die Verhandlungen für die Fortführung des Mindestlohns für das pädagogische Personal in der Weiterbildung nach den Sozialgesetzbüchern II und III mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung e.V. aufgenommen und den Fahrplan der weiteren Verhandlungen festgelegt.
Forderungskatalog vorgestellt
In dem knapp eineinhalbstündigen Verhandlungsauftakt stellten die Gewerkschaften zunächst der Arbeitgeberseite ihren Forderungskatalog vor und begründeten die damit einhergehenden Erwartungen der Beschäftigten. Die Arbeitgeberseite verwies darauf, dass sie noch nicht ausreichend mandatiert sei, um auf diese Forderungen mit konkreten Vorschlägen zu antworten, zeigte sich aber verhandlungsbereit und sehr daran interessiert, zügig – möglichst noch bis Ostern 2022 – zu einem guten Verhandlungsergbniss zu kommen.
Fahrplan der Tarifverhandlungen festgelegt
Um dieses Ziel umzusetzen, haben sich die Tarifvertragsparteien auf folgende drei weitere Verhandlungstermine verständigt:
- 2. Verhandlungsrunde: 1. März 2022
- 3. Verhandlungsrunde: 21. März 2022
- 4. Verhandlungsrunde: 4. April 2022
Bewertung der ersten Verhandlungsrunde
Beide Seiten zeigten sich daran interessiert, schnell zu einem guten Verhandlungsergebnis zu kommen, da mit einem zeitaufwendigen Weg zur Allgemeingültigkeit des Mindestlohntarifvertrages zu rechnen ist. Unsere Forderungen liegen auf dem Tisch! Nun ist die Arbeitgeberseite an der Reihe in der nächsten Verhandlungsrunde am 1. März 2022 ein konkretes Angebot vorzulegen, in dem sich die Wertschätzung für die Beschäftigten widerspiegelt und das zur Steigerung der Attraktivität der Weiterbildungsbranche beiträgt.
Tarifabschlüsse gibt es nur mit einer starken Gewerkschaft!