Die GEW begrüßt die Änderung der SchulErrichtungsVO. Seit langem fordert die GEW ein ausreichendes auswahlfähiges Angebot an Berufsausbildungsplätzen. Wenn die Wirtschaft kein ausreichendes Angebot zu Verfügung stellt, dann ist es Aufgabe des Staates, Ausbildungsplätze bereit zu stellen. Durch die Neuerrichtung und Entfristung von staatlichen Berufsfachschulen im ländlichen Raum wird die GEW-Forderung teilweise erfüllt. Da die Mittlere Reife Eingangsvorraussetzung für den Besuch der Berufsfachschulen ist, bleiben die meisten MittelschülerInnen ausgeschlossen.
Hier gehts zur SchulErrichtungsVO:
Hier gibts eine Studie zu den Schwierigkeiten der MittelschülerInnen einen Ausbildungsplatz zu bekommen.