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JA zu A13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte

Grund- und Mittelschullehrerinnen werden als Beamtinnen nach Besoldungsgruppe A12 bezahlt. ­Damit verdienen sie weniger als ihre Kolleginnen an anderen Schulformen, die meist nach A13 bezahlt werden. Deshalb: JA 13 – weil Grund- und Mittelschullehrerinnen es verdienen!

Bei der Sitzung des Hauptvorstandes der GEW am 16. und 17. November in Kassel 2019 (!) übergaben Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender und Martina Borgendale, stellvertretende Landesvorsitzende die Aktionskarten an Marlis Tepe, GEW Vorsitzende.

Den diesjährigen Aktionszeitraum zu „JA 13 – weil Grund- und Mittelschullehrer*innen es verdienen“ startet die GEW Bayern mit einer Postkartenaktion. Drei verschiedene Motive weisen auf den Equal Pay Day der Grund- und Mittelschullehrer*innen am 14.11. hin. Gemessen an der Bezahlung in A 13 anderer Lehrämter arbeiten sie nämlich ab diesem Datum bis zum Ende des Kalenderjahres unentgeltlich.

Eine Postkarte ist an das Kultusministerium adressiert und soll von den Mitgliedern und Sympathisant*innen an den neuen Kultusminister versandt werden. Damit wollen wir Herrn Piazolo zeigen, wie ernst es uns mit unserer Forderung nach gleichem Geld für gleiche Arbeit ist.

Die anderen zwei Motive sind zum Verteilen im Kollegium gedacht und mit einem QR-Code versehen, der mit dem Smartphone gescannt werden kann und dann auf unsere Internetseite mit weiteren Informationen zum Thema verweist.

Alle drei Postkartenmotive lagen der DDS November 2018 bei. Falls weitere Postkarten benötigt werden, können sie beim Landesverband angefordert werden.

Wir bitten auch die Kolleg*innen, die nicht aus dem Lehramt sind, um ihre Unterstützung und Solidarität. Vielen Dank!

 

Hintergrund:

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit

Die Bezahlung der Lehrkräfte hinke den Entwicklungen im Schulbereich hinterher. Die Anforderungen steigen, die Ausbildung wird vereinheitlicht und für Primarstufe und die Sekundarstufe I verlängert, der Fachkräftemangel trifft längst nicht nur die beruflichen Schulen sondern auch die allgemeinbildenden Schulen, das Interesse der Studierenden sinkt vor allem bei Lehramtsausbildungen für Grundschulen. Mehr und mehr Grundschullehrkräfte sprechen öffentlich und offensiv von den Inhalten der Grundschularbeit und dem hohen Anforderungsniveau ihrer Profession. Sie wollen endlich angemessen eingruppiert werden, in A 13 bzw. in EG 13.

Worum es bei JA 13 geht

"A 13 für alle" ist eine alte GEW-Forderung. Damit Bewegung in die Sache kommt, wurden die Botschaft und die Zielgruppe zugespitzt auf Grundschullehrerinnen. Das bedeutet, auch die Sekundarstufe I Lehrkräfte mit nach A 13 zu nehmen. Das Motto "JA 13 – weil Grundschullehrerinnen es vierdienen" macht auch deshalb Sinn, weil nur an Grundschulen in allen Bundesländern nach A 12 bzw. EG 11 bezahlt wird. In der Schreibweise von Grundschullehrerinnen steht im Motto bewusst ein kleines "i", weil ca. 90 Prozent der Lehrkräfte an Grundschulen Frauen sind.

 

Internationaler Vergleich

Die Studie "Bildung auf einen Blick" der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) macht deutlich, dass Grundschullehrkräfte nicht nur in Deutschland schlechter als alle anderen vollausgebildeten Lehrkräfte bezahlt werden, sondern auch international im Vergleich mit ähnlich qualifizierten Berufsgruppen hinterher hinken. In einem Beruf, der weiblich konnotiert ist, ist das eine mittelbare Diskriminierung von Frauen. Diese muss beendet werden. Dass Grundschullehrkräfte weniger verdienen als beispielsweise Sekundarstufe-II-Lehrkräfte, ist tatsächlich längst nicht mehr überall üblich: In England, Griechenland, Kolumbien, Polen, Portugal und Schottland – dies zeigt der internationale Vergleich – erhalten Lehrkräfte unabhängig von dem Bildungsbereich, in dem sie unterrichten, dasselbe Gehalt. In Australien, Korea, Luxemburg, Slowenien, der Türkei und den Vereinigten Staaten beträgt der Unterschied weniger als fünf Prozent. Allerdings gilt grundsätzlich: In pädagogischen Berufen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden im OECD-Schnitt geringere Einkommen gezahlt als in anderen akademischen Berufsgruppen. Also sind deutsche Grundschullehrerinnen gleich doppelt benachteiligt.

Ausbildung

Die Studiengänge für die verschiedenen Lehrämter werden in den Bundesländern hinsichtlich Anforderungsniveau und Dauer nach und nach vereinheitlicht. Das folgt den gestiegenen Anforderungen an die Professionalität im Grundschulbereich, aber auch an Haupt- und Realschulen, Gemeinschafts- oder Sekundarschulen. Während in der Vergangenheit eine kürzere fachhochschulähnliche Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule ausreichte, wird heute wie auch bei Lehrkräften der Sekundarstufe I und II ein Masterabschluss nach 10 Semestern erwartet. Ein zweites Staatsexamen ist für alle Schulformen Zugangsvoraussetzung für den Beruf.

In der Ausbildung für das Grundschullehramt gibt es korrespondierend zu den Anforderungen der alltäglichen Praxis einen gewichtigen Anteil pädagogischer Elemente gibt. Diese stellen jedoch keine geringeren Anforderungen in fachlicher bzw. wissenschaftlicher Hinsicht. Das lässt sich an den Studien- und Prüfungsordnungen veranschaulichen. Insbesondere seit die Ausbildung der Grundschullehrkräfte an Universitäten genauso lange dauert wie für alle anderen Schularten, gibt es keine Gründe mehr, an Grundschulen schlechter zu bezahlen.

Mittelbare Diskriminierung

Nicht nur die Dauer und die fachlichen Anforderungen an Grundschullehrkräfte sind gleichwertig. Das zeigen Eva Kocher, Stefanie Porsche, Johanna Wenckebach in ihrem Rechtsgutachten für die GEW. Auch die Landesverfassungen und Schulgesetze zeigen die große Wertschätzung des Erziehungsauftrages neben dem Bildungsauftrag und der reinen Wissensvermittlung. Ein Fokus auf "überwiegend pädagogische Arbeit" wird also nicht geringgeschätzt. Das Abstandsgebot, das eine Differenzierung in der Besoldung von Beamtinnen und Beamten fordert, zieht daher im Schulbereich nicht. Der Vergleich von Aus- und Vorbildung sowie Verantwortung und Leistung zeigen die Gleichwertigkeit der Tätigkeiten. Das Besoldungsgefälle kann besoldungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden.

Gleichwertige Arbeit

Die Arbeit von Grundschullehrkräften ist nicht die gleiche wie die von Lehrkräften an anderen Schulformen, aber sie ist gleichwertig! Dies gilt sowohl für die geistigen Anforderungen wie für die zu tragende Verantwortung, aber auch für die psychosozialen und physischen Anforderungen an die Lehrtätigkeiten. Die GEW hat vor einigen Jahren eine Pilotstudie von Andrea Jochmann-Döll und Karin Tondorf durchführen lassen, um die Lehrtätigkeiten in der Primarstufe und der Sekundarstufe II vergleichen zu können.

Die Anforderungsanalyse und -bewertung zeigte keine nennenswerten Unterschiede im Niveau der intellektuellen Anforderungen bei den untersuchten Lehrtätigkeiten. Unterschiede zeigten sich bei psycho-sozialen Belastungen: Lehrtätigkeiten an Grundschulen stellen durch erschwerte Interaktion und persönliche und unmittelbare Konfrontation mit Problemen von Kindern und ihren Familien höhere Anforderungen. Auch bei der Bewertung unterschiedlicher Dimensionen von Verantwortung waren die Tätigkeiten an Grundschulen höher zu bewerten als die Tätigkeiten der Sekundarstufe II, insbesondere bei der Verantwortung für die Entwicklung und das Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler.

Schluss

Das ganze Tätigkeitsspektrum ist in den Blick zu nehmen, um Lehrtätigkeiten zu bewerten. Elternarbeit ist eine fachliche Anforderung wie Wissensvermittlung und nicht weniger wert als Korrekturen z.B. Es ist Zeit für den Durchbruch zu A 13 für alle. Mit Aktionstagen zu "JA 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen!" setzen viele GEW-Landesverbände in der zweiten Novemberhälfte ein Zeichen für Geschlechtergerechtigkeit und fr die Wertschätzung der Profession.

Ja zu A13