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Corona

Informationen für Selbstständige und Freiberufler*innen

Wir haben alle Informationen hier zusammengefasst!

Stand Juni: Bis auf weiteres keine Aktualisierung

Diese Seite wird derzeit nicht aktualisiert, da sich in letzter Zeit bei den Hilfsprogrammen nicht viel getan hat – meist ging es nur um Verlängerungen. Die jeweils gültigen Termine für Anträge und für den Leistungsbezug findet man auf den Seiten der zuständigen Behörden. Das sind hier vor allem:

Für die Überbrückungs- und Neustarthilfe: Überbrückungshilfe Unternehmen - Startseite (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Für AlG II: Grundsicherung für Kurzarbeitende und Selbstständige (arbeitsagentur.de)

Für „SoDEG“: BMAS - Antworten zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz und BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - FAQ: Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister (SodEG) - Stand: 16.04.21

Neue Hilfen ab Dezember/Januar: Dezemberhilfe, Neustarthilfe

Jetzt sind erste brauchbare Infos zur Dezemberhilfe und zur Neustarthilfe für Soloselbständige ab Januar veröffentlicht – wenn auch noch nicht alle Details. Wir informieren ausführlich darüber, über Einschränkungen bei SoDEG-Leistungen und über Neues beim Arbeitslosengeld II. 

Hilfen-Januar.pdf (gew.de)  (aktualisiert am 17.2.2021)

 

AKTUELL: NOVEMBER/DEZEMBER 2020: neuer Lockdown, neue finanzielle Hilfen?

Seit 1.12.2020 ist die Erwachsenenbildung in Bayern wieder weitgehend geschlossen, ausgenommen die berufliche Bildung.  Mit der November- und Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe III stehen neue Förderprogramme für Selbständige an. Was das für freiberufliche Lehrkräfte bedeutet, erläutern wie hier – soweit schon bekannt. Die PDF-Datei wird in den nächsten Tagen ständig aktualisiert (nach dem erneuten Laden bitte F 5 drücken und auf das Datum achten).

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/Coronoavirus-2020/FB-Nov-2020.pdf

 

 

Wir haben seit Mitte März eine Reihe von Infos erstellt, darin: Entschädigung bei Tätigkeitsverbot und fehlender Kinderbetreuung, Stundenausfall und Vertragskündigung, Senkung der Steuern und SV-Beiträge, Sozialleistungen, staatliche Hilfen für Soloselbständige. Vieles davon steht in der folgenden PDF-Datei, die insoweit noch aktuell ist:

Honorardozent*innen und Lehrbeauftragte: Einkommensausfall wegen „Corona“:

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/Coronoavirus-2020/202003-Corona-Info-Selbstbstaendige.pdf

Arbeitslosengeld II für selbständige Lehrkräfte:

Hier gibt es seit Oktober 2020 wichtige Neuerungen: die Bereitschaft zur Vermittlung in andere Arbeit soll nicht mehr verlangt werden, und die Vermögensgrenze kann nun auch sehr viel höher als 60.000 Euro sein. Alle aktuellen Infos hier:

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/Coronoavirus-2020/ALGII-Corona.pdf


Honorarfortzahlung nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)

Leider auch kein Rechtsanspruch, aber für manche eine große Hilfe. Das betrifft vor allem Lehrkräfte in BAMF-finanzierten Kursen. Die GEW hat Bundessozialminister Heil aufgefordert, das anders zu gestalten, mit einem eigenen Antragsrecht der Kolleg*innen. Unsere Infos dazu sind hier:

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/Coronoavirus-2020/SoDEG-FB.pdf

Zur Zeit wissen viele Kolleg*innen gar nicht, ob ihre Honorare bei den Anträgen angegeben wurden. Auf diese Auskunft besteht aber ein Rechtsanspruch gegen das BAMF. Wir haben dafür eine Musteranfrage erstellt und unsere Mithilfe bei der Übermittlung angeboten  – aber nur bis 3. November 2020. Die uns zugesandten Anfragen wurden am Freitag 6.11.2020 in den Behördenbriefkasten des BAMF in Nürnberg eingeworfen, die Antwort muss deshalb bis zum 7.12.2020 erfolgen. Wir bitten um Mitteilung dazu, was das Ergebnis ist.

Wer die Anfrage jetzt noch stellen will, findet ein Muster hier:

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/Coronoavirus-2020/AnfrageBAMF.pdf

Wir erhoffen uns damit: schwarze Schafe unter den Kursträgern, die das Geld unterschlagen, können erkannt werden. Das BAMF sieht durch die Anfragen, dass sein Konzept völlig untauglich war. Und wir bekommen einen Überblick, wie sich das Gesetz überhaupt ausgewirkt hat.

Update Januar: Natürlich kamen fast keine Rückmeldungen zu uns, das BAMF selbst hat aber geantwortet und zu Recht darauf verwiesen: es besteht kein eigener Anspruch (das wussten wir ja schon). Die Datenschutzanfragen hat das BAMF beantwortet, ob das Betrugsfälle der Bildungsträger aufdeckte wissen wir nicht, da sich kaum Kolleg/innen meldeten und das Ergebnis mitteilten. 

Ab 2021 wird SoDEG vermutlich kaum noch eine Rolle spielen, siehe dazu oben in der Info unter „Neue Hilfen ab Dezember ...“

Ältere Infos:

Bayerischer Rettungsschirm Erwachsenenbildung

Seit dem 2.7. war die Förderrichtlinie veröffentlicht. Auch die freiberuflichen Lehrkräfte konnten bis zu 1.000 Euro Unterstützung monatlich bekommen – aber leider sind nur wenige betroffen, v.a. an den Volkshochschulen. Inzwischen ist das Programm auch ausgelaufen, es bezog sich nur auf die Zeit bis Mai. Unsere ausführlichen Infos dazu (ergänzt am 14.07.2020):

https://www.gew-bayern.de/fileadmin/media/sonstige_downloads/by/Coronoavirus-2020/Unterstuetzung-EB-Bayern.pdf

Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 3.6.2020: nichts dabei

Das 130-Milliarden-Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 3. Juni bringt freiberuflichen Lehrkräften wieder nichts. Zwar sind Überbrückungshilfen für Selbständige für die Monate Juni bis August vorgesehen, aber wieder nur für Betriebsausgaben, diesmal sogar nur „fixe“ Ausgaben. Das betrifft in der Bildung nur Einrichtungen mit eigener Infrastruktur, bei Solo-Selbständigen trifft das selten zu. Für den Lebensunterhalt wird weiterhin auf Hartz IV verwiesen und der vereinfachte Zugang bis Ende 2020 verlängert. Die GEW Bayern hat Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier aufgefordert, endlich auch die Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen und auf Hürden wie die Antragstellung durch einen Steuerberater zu verzichten. Am 21. Oktober erklärte Ministerpräsident Söder im Landtag, der Bund plane da Verbesserungen. Und bis es soweit ist, wolle Bayern ein eigenes Programm auflegen. Allerdings betonte er wieder nur die Künstler*innen besonders, die Erwachsenenbildung erwähnte er nicht. Er nannte als Vorbild aber Baden-Württemberg. Dort wurden 1.180 Euro als „Unternehmerlohn“ für alle Berufe berücksichtigt. Wir sind vorsichtig optimistisch und werden auf dieser Seite darüber berichten und politisch an der Sache bleiben.  Ein Brief der GEW an den Ministerpräsidenten ging dazu schon am 22.10. per Fax raus, mit der deutlichen Aufforderung, endlich auch die selbständigen Lehrkräfte zu berücksichtigen. Der Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 27.10.2020 klingt aber sehr danach, als würde der Ministerpräsident wieder nur an die Künstler*innen denken: 

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-27-oktober-2020/


 

Dieses Informationen werden bei Bedarf aktualisiert. Bitte nicht als PDF-Datei oder gedruckt weitergeben, sondern nur darauf verlinken – dann hat man den aktuellen Stand.

Rechtsberatung der GEW

Die GEW ist die für Erwachsenenbildung zuständige und kompetente Gewerkschaft im DGB. Wir beraten unsere Mitglieder auch zu diesen Themen – aber eben nur unsere Mitglieder. Wenn möglich und mit Aussicht auf Erfolg, gewähren wir auch Rechtsschutz – ebenfalls nur unseren Mitgliedern und erst ab Beginn der Mitgliedschaft. Mitglieder aus Bayern wenden sich bitte an Erwin Denzler (Kontaktdaten rechts oben), aus anderen Ländern an ihren Landesverband.

Wer als Soloselbständige*r in der Bildung tätig ist, kann hier Mitglied werden:

www.gew.de/mitglied-werden/

 

Kontakt
Erwin Denzler
Gewerkschaftssekretär in den Organisationsbereichen Weiterbildung, Privatschulen und Hochschulen
Adresse Weinbergstr. 32
90766 Fürth
Privat:  0911 737219
Mobil:  0151 18147351
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