Schulkosten: für Hartz-IV-Kinder gestrichen 2004 betrug das Sozialhilfeniveau für ein Schulkind bis zum Alter von 14 Jahren noch 232 Euro (193 Euro Regelsatz
plus 20 % dieses Regelsatzes für einmalige Beihilfen, darunter auch Schulkosten). Heute beträgt der Regelsatz inklusive einmalige Beihilfen nur noch 208 Euro, also
24 Euro weniger. Schulkosten können in diesem um mehr als 10 % gekürzten Betrag nicht mehr enthalten sein.
Das geht auch daraus hervor, dass SPD und CDU den Regelsatz von Schulkindern zwischen 7 und 14 Jahren auf das Niveau des Regelsatzes für Säuglinge abgesenkt haben. Säuglinge haben ja bekanntlich noch keine Schulkosten. Kinder
zwischen 7 und 14 Jahren bekamen bis Ende 2004 20-30 % mehr als Säuglinge.
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