Neben einem bereits seit fünf Jahren in Berlin geltenden Tarifvertrag ist dies nun der zweite Tarifvertrag, der mit dem Arbeitgeber HvD abgeschlossen wurde. Dieser Träger besitzt in Bayern den Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und ist damit den Kirchen gleichgestellt.
Es ist gelungen, mit diesem Haustarifvertrag das Niveau des kommunalen TVöD im Wesentlichen zu erreichen bzw. einzuhalten. Ebenso wurde erreicht, dass sich der Tarifvertrag der GEW Bayern von dem der GEW Berlin nicht zu stark unterscheidet. Trotz einiger kleinerer Abweichungen konnte in der Substanz das gleiche Ergebnis erzielt werden.
Der Tarifvertrag enthält im Kern folgendes Ergebnis:
- Bei der Arbeitszeit wurde die Festschreibung auf die 38,5- Stunden-Woche erreicht.
- Bei der Vergütung wurden die Regelungen und die Entgelttabelle des TVöD übernommen.
- Ebenso entspricht die Sonderzahlung ab 2009 der
Regelung im TVöD.
- Die Urlaubsregelung wurde aus dem Berliner Haustarifvertrag übernommen und weicht in Teilen zugunsten der Mitarbeiter vom TVöD ab (der Urlaub steigt nach
Beschäftigungsjahren von 26 auf 30 Tage).
Daneben enthält der Tarifvertrag verbindliche Regelungen zu den vermögenswirksamen Leistungen, zur Jubiläumszulage sowie eine Sterbegeldregelung. Die Vereinbarungen über Zeitzuschläge sowie Fortbildungszeiten wurden im Wesentlichen aus dem Berliner Tarifvertrag übernommen. Abweichend davon konnte eine Freistellung der MitarbeiterInnen am 24.12. und 31.12. nicht erreicht werden.
Der erfolgreiche Tarifabschluss ist umso höher zu bewerten, da er in eine Zeit fällt, in der, gerade auch vor dem Hintergrund des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG), viele vor allem nicht tarif-gebundene Träger versuchen, ihre Personalkosten durch Personalabbau, längere Arbeitszeiten, Gehaltssenkungen und schlechtere Rahmenbedingungen zu drücken.
Maßgeblich für den erreichten Verhandlungserfolg
waren der hohe Organisationsgrad der Kolleginnen und Kollegen, die Hartnäckigkeit der Verhandlungskommission und die Geschlossenheit der Belegschaft. So konnte erreicht werden, dass das bisherige System von einzelvertraglichen Absprachen, das bei Neueinstellungen zu immer gravieren-deren Unterschieden zwischen den Beschäftigten beigetragen hat, durch eine einheitlich geltende Regelung (für GEW-Mitglieder unmittelbar, für die anderen per Arbeitsvertrag) ersetzt wurde.
Allen, die daran gearbeitet haben, insbesondere aber den Mitgliedern dieser Tarifkommission, für ihren zeitlichen Aufwand und ihr Durchhaltevermögen noch einmal ein herzliches Dankeschön.