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FAQ

„Genderverbot“ im Freistaat Bayern

Die GEW beantwortet zahlreiche Fragen.

Seit dem 1. April 2024 gibt es ein „Genderverbot“ in allen bayerischen staatlichen Behörden, und damit auch in Schulen und Hochschulen. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.

Häufig gestelle Fragen zum "Genderverbot"

Der Bayerische Ministerrat hat Regelungen zur geschlechtergerechten Sprache in den Behörden des Freistaates beschlossen. Darunter fallen neben den Verwaltungen des Freistaats auch staatliche Schulen und Hochschulen. Dazu hat er § 22 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) geändert. Dort heißt es: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“

Der Rat für deutsche Rechtschreibung betont hingegen „in seinen Empfehlungen zur Rechtschreibung, dass geschlechtergerechte Texte sachlich korrekt, verständlich und lesbar sowie vorlesbar sein sollen, auch mit Blick auf Blinde und Sehbehinderte und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen. Auch aus diesem Grund empfiehlt der Rat keine Verwendung von Sonderzeichen wie Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen (z. B. Mediopunkt) zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinneren.“ (Quelle: KMS V.4-BS4402.5.6a.15018 vom 20.03.2024)

Explizit zulässig ist die Verwendung der Schreibweise „Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer“ etc., aber auch Gerundiv-Formen wie z. B. Lehrende oder Studierende.

Für den Unterricht galt bisher für die Lehrkräfte schon, dass sie sich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung halten mussten. Interessant ist, dass schon jetzt in die AGO hineinformuliert wurde, dass Gendern verboten bleibe, auch wenn der Rechtschreibrat seine Meinung in der Zukunft ändern sollte.

Es betrifft im dienstlichen Schriftverkehr Lehrkräfte und weiteres Personal an allen staatlichen Schulen und Hochschulen sowie Verwaltungen des Freistaats.

Für Lehrer*innen an kommunalen und privaten Schulen wird lediglich eine Empfehlung ausgesprochen, die AGO ebenfalls umzusetzen. Im Unterricht gilt sie wie bisher auch als Vorgabe des Ministeriums für private und kommunale Schulen.

Konkret wurde in der Allgemeinen Geschäftsordnung in § 22 Abs. 5 folgender Satz ergänzt: „Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig.“

Dies bedeutet, dass sowohl in der Kommunikation mit Eltern als auch bei allen Veröffentlichungen der staatlichen Schulen (Homepage, Jahresberichte etc.) eine gendergerechte Schreibweise mit Wortbinnenzeichen (*, :, _ etc.) nicht mehr zulässig ist. Dies gilt im Bereich der Schulen auch für die von Lehrer*innen verfassten Texten (Unterrichtsmaterialien, Leistungsnachweise etc.).

Ein amtliches Schreiben des Wissenschaftsministeriums oder entsprechende Dienstanweisungen einzelner Hochschulen sind derzeit noch nicht bekannt. Das „Genderverbot“ der AGO, die sich explizit auch an die Verwaltung wendet, gilt demnach auch für die Beschäftigten in der Verwaltung der Hochschulen.

Forschung und Lehre fallen unter die grundgesetzlich verankerte Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). Wie Dozierende und Wissenschaftler*innen im Rahmen ihrer Lehr- und Forschungstätigkeiten sprechen und schreiben kann ihnen ebenso wenig vorgeschrieben werden wie der Einsatz von Lehrmaterialen mit geschlechtersensibler Sprache (inkl. Sonderzeichen).

Bei Schüler*innen wird die Verwendung der unzulässigen Wortbinnenzeichen bei schriftlichen

Leistungsnachweisen als sogenannte „Normabweichung“ markiert. Das bedeutet, dass Lehrkräfte diese zu markieren haben, aber die gendergerechte Schreibweise nicht in die Bewertung einfließt.

Für den Hochschulbereich hat das Wissenschaftsministerium eine Änderung des Hochschulinnovationsgesetzes angekündigt, die gesetzlich regeln soll, dass der fehlende Einsatz von geschlechtergerechter Sprache in den Arbeiten von Studierenden und Doktorand*innen nicht negativ bewertet werden darf (in der Praxis gilt dies schon heute). Umgekehrt wird es aber keine gesetzliche Regelung geben, die eine negative Bewertung aufgrund der Verwendung von geschlechtergerechter Sprache (inkl. Sonderzeichen) verbietet. Die geplante Gesetzesänderung muss vom Bayerischen Landtag beschlossen werden. Wann dies der Fall sein wird, ist noch nicht bekannt.

Das ist noch unklar. Es ist durchaus vorstellbar, dass die Nichteinhaltung in die Beurteilung einfließt und/oder disziplinarische Konsequenzen nach sich zieht. Die Arten der Disziplinarmaßnahmen für Beamt*innen sind hier geregelt: BayDG: Art. 6 Arten der Disziplinarmaßnahmen (gesetze-bayern.de). Bei Angestellten kann es zur Abmahnung bis hin zu verhaltensbedingten Kündigungen kommen.

Wie dies in der Praxis kontrolliert bzw. sanktioniert wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Das Schreibverbot ist eine „Einladung“ zur Diskriminierung. Es ist der Versuch, LGBTIQ-Menschen wieder in die Unsichtbarkeit zu drängen. Es konterkariert den Erziehungsauftrag, den Lehrer*innen an Schulen zu leisten haben. Das KMS missachtet das Gebot der Gleichbehandlung aller Schüler*innen.

Zudem drücken gerade die Wortbinnenzeichen eine wichtige Message aus: Sie machen die queeren Kinder, Jugendlichen und Beschäftigten an den Schulen und Hochschulen sichtbar. Dass nun genau dies ausdrücklich verboten wird, drängt sie wieder in die Unsichtbarkeit und diskriminiert sie somit.

Im KMS des Kultusministeriums zu den Aufgaben der Lehrkräfte heißt es: Sie sollen „… für einen reflektierten, toleranten und von gegenseitigem Verständnis getragenen Umgang mit der Thematik der geschlechtergerechten Sprache [zu] sensibilisieren.“ Sensibilisierung kann aber nicht gelingen, wenn sie sprachlich nicht ausgedrückt werden darf. Exkludierende Sprachverbote sind also kontraproduktiv und damit abzulehnen. Geht es nach dem Bayerischen Ministerrat, sollen Beschäftigte in Schule und Verwaltung sowie Schüler*innen wieder zur Idee der Binarität der Geschlechter zurückkehren, eine Vorstellung, die gesellschaftspolitisch und wissenschaftlich längst überholt und überaus rückständig ist.

Die GEW Bayern positioniert sich klar gegen ein solches „Genderverbot“ und gegen eine Politik der Verbote, Einschüchterung und Diskriminierung. Wir leben in einer diversen Welt, in der es Beschäftigten des Staates erlaubt sein muss, in ihrer Sprache und ihrem Schriftwesen diese Diversität abzubilden. Eine Welt in der nur zwei Geschlechter existieren, gibt es nicht!

Das „Genderverbot“ macht die Bemühungen der vergangenen Jahre für mehr (sprachliche) Sichtbarkeit und Akzeptanz queerer Menschen, insbesondere auch in Bildungseinrichtungen, zunichte.

Als GEW Bayern haben wir uns Anfang des Jahres in einem breiten Bündnis aus Gewerkschaften, queeren Verbänden, hochschulpolitischen Akteur*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen bereits vor dem Beschluss des Ministerrats in einem offenen Brief an den Bayerischen Landtag gewendet, um gegen das von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigte „Genderverbot“ in Bayern zu protestieren. Dort heißt es unter anderem: „Über 1,6 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gehen in Bayern zur Schule. Unter ihnen sind auch viele queere Schüler*innen, die eine besonders vulnerable Gruppe darstellen: Die Suizidrate junger queerer Menschen ist vier- bis sechsmal so hoch wie bei nicht-queeren Jugendlichen. Nicht wenige von ihnen wurden vor ihrer Selbsttötung aufgrund ihres Queer-Seins gemobbt.

Ein staatlich verordnetes Genderverbot befördert eine queerfeindliche Stimmung im Land und ist Wasser auf die Mühlen derer, die seit Langem gegen queere Menschen hetzen, ihre Lebensrealitäten als ungleichwertig stigmatisieren und im Extremfall als ‚lebensunwert‘ gewaltsam verfolgen.
Wir fordern Sie als Landtagsabgeordnete daher auf, sich der populistischen Stimmungsmache auf Kosten queerer Menschen zu widersetzen, das von der Staatsregierung angekündigte Vorhaben eines Genderverbots zu verhindern und sich für Geschlechtergerechtigkeit, für Akzeptanz und Repräsentanz queerer Menschen mit ihren vielfältigen Lebensrealitäten einzusetzen – für ein modernes, weltoffenes und demokratisches Bayern.“

Weitere Informationen: https://www.gew-bayern.de/aktuelles/detailseite/staerkung-von-geschlechtergerechtigkeit-und-queerer-sichtbarkeit-statt-diskriminierendem-genderverbot

Es bleibt abzuwarten, wie sich das aus Sicht der GEW populistische „Genderverbot“ an Bayerns Schulen und Verwaltungen auswirken wird. Der Deutsche Rechtschreiberat hält in einer Pressemitteilung fest, dass Sprache und Schreibweise im Fluss sind: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.“ (PM v. 16.12.2023) Damit blickt der Rat für deutsche Rechtschreibung nach vorne, während sich der Bayerische Ministerrat rückwärtsgewandt verhält.

Es spricht übrigens auch gar nichts dagegen, das Schreibverbot im Unterricht zu behandeln. Es gehört sogar zum Bildungsauftrag, aktuelle Diskussionen zu thematisieren. Als Gesprächsanlass bieten sich die Vorgaben der Staatsregierung und die Einschätzung des dahinterstehenden, gesellschaftspolitischen Interesses geradezu an. Nicht fehlen sollte dabei auch der ausdrückliche Hinweis: Gendergerechte Schreibweisen werden in Schulen nur markiert, aber nicht als Fehler gezählt.

Bitte berichtet uns, ob und wie das Schreibverbot an eurer Schule oder Hochschule umgesetzt wird. Dies wird natürlich vertraulich behandelt. Im Falle dienstrechtlicher Sanktionen können Mitglieder der GEW eine Beratung der Rechtsschutzstelle in Anspruch nehmen.

Kontakt
Sebastian Jung
Gewerkschaftssekretär im Organisationsbereich Schule (Nordbayern)
Adresse c/o GEW Sozialpädagogisches Büro, Kornmarkt 5-7
90402 Nürnberg
Telefon:  0911 23426742
Mobil:  0160 6972565