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Fördern und fordern

Die Maxime der Hartz-IV-Gesetzgebung vor gut zehn Jahren brachte ein despotisches Forderungsmonstrum hervor, bewehrt mit einem kleinkarierten, gehässigen Sanktionenkatalog. Unwürdig einer Gesellschaft, die de facto eine der reichsten ist und sich selbst als eine der sozialsten preist.

Die rot-grüne Parole erfährt nun im Entwurf des bayerischen „Integrationsgesetzes“ eine schwarz-bräunliche Version 2.0, die sich insbesondere gegen Migrantinnen und Migranten richtet. Integrations- oder Sprachkurse werden darin nicht als Integrationschance verstanden, die Teilnahme an ihnen wird verpflichtend vorgeschrieben – mit Leistungskürzungen bei Verstößen und Rechnungsstellung bei mangelndem Erfolg. Und das Fördern? Grundsätzlich gilt: Die Forderungen sind bindend, die Förderleistungen nicht einklagbar. Und ganz nebenbei werden Menschen ihre Menschenrechte einfach weggenommen. Dies gipfelt in der teilweisen Aufhebung der Schulpflicht für geflüchtete Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Gleichzeitig wird für alle – ja für alle in Bayern wohnenden Menschen – die undefinierte, nicht rechtswirksame „Leitkultur“ als Richtschnur des Handelns und Denkens in dem Gesetzentwurf festgeschrieben und die sonst lediglich Staatsdiener*innen auferlegte Loyalität gegenüber Staat und Volk zur allgemeinen Bürgerinnen- und Bürgerpflicht erklärt.
Angesichts der gepflegten Diktion der Ermächtigung gegen jeden und des Versuchs der Gleichschaltung für alle hat sich auf Initiative von GEW und ver.di ein breites „Bündnis gegen das bayerische Ausgrenzungsgesetz“ gegründet, das sich gegen das Treiben der CSU-Staatsregierung stellt und für ein solidarisches Miteinander einsteht. Einige Aktionen sind bereits gelaufen, weitere werden im Herbst folgen. Auch dann ist die Zivilgesellschaft wieder gefordert. Und für den Fall, dass dieses unsägliche Gesetz im Oktober beschlossen wird, wird bereits jetzt die notwendige Verfassungsklage vorbereitet. Mehr zum Thema in der aktuellen DDS 7-8/2016.