Flashmob für Tarifvertrag
Kolleg*innen von GEW und ver.di wollen sich nicht mit dem kirchlichen Arbeitsrecht zufrieden geben, sie fordern lautstark den TVöD!
Am Donnerstagnachmittag geht es in Coburg normalerweise eher ruhiger zu. Ganz anders am 20.02. Sehr viele Kolleg*innen von GEW und ver.di versammelten sich auf dem Marktplatz. Sie hatten rote und gelbe Westen an und waren gut mit Tröten und Trillerpfeifen versorgt - wie man weithin hören konnte. Es sind die Beschäftigten der Coburg Inklusiv gGmbH, die lautstark auf Ihr Anliegen aufmerksam machen „TVöD statt kirchlicher Arbeitsvertragsrichtlinien“. Eine flammende Rede für mehr Qualität in der Behindertenhilfe in Coburg und ein selbst geschriebenes Lied, dann wurde es wieder ruhig auf dem Marktplatz. Die Kolleg*innen von ver.di berichteten ausführlich.
Die drei Betriebe Medizinisch-Therapeutische Einrichtungen, Schulförderzentrum und Heilpädagogische Einrichtungen, die dem Verein Hilfe für das behinderte Kind und der wefa gGmbH gehören, wurden inzwischen alle zusammengelegt und umbenannt in „Coburg Inklusiv“. Einhergehend wechselte der Betrieb den Dachverband, vom Paritätischen Wohlfahrtsverband zum Diakonischen Werk Bayern. Seitens des Arbeitgebers wird nun statt des geforderten TVöD die deutlich schlechtere kirchliche Arbeitsvertragsrichtlinie (AVR) angeboten. Die Beschäftigten sind empört. 2018 noch sprach der neue Geschäftsführer von einem „Tarifwerk“, welches er anbieten möchte, auch die Betriebsräte wollte er belassen. „Wir fühlen uns verarscht“, fasst ein Kollege die Stimmung zusammen.
Die Vorteile eines Tarifvertrags auf dem Niveau des TVöD gegenüber der AVR liegen auf der Hand:
- Im TVöD gilt eine Arbeitszeit von 39 pro Woche, in den AVR sind es 40 Stunden.
- Besonders auf lange Sicht ist die Bezahlung im TVöD besser als in den AVR. So verdient ein*e Erzieher*in (TVöD S8b verglichen mit AVR E8) umgerechnet auf die Lebensarbeitszeit jährlich fast 8.000 Euro mehr. Bei Kinderpfleger*innen (TVöD SuE4 verglichen mit AVR E6) liegt die Differenz noch darüber. Sozialpädagog*innen (TVöD SuE S11b verglichen mit AVR E10) bekommen jährlich rund 1.200 Euro mehr.
- Erst wenn die vertragliche Arbeitszeit um über 25 Stunden im Monat überschritten wird, gelten diese in den AVR als Überstunden und es werden Zuschläge fällig. Die anderen Stunden werden angesammelt (bis zu 200 Stunden im Jahr) und entweder durch Freizeit ausgeglichen oder später ausbezahlt. Hinzu kommt, dass die AVR es dem Arbeitgeber erlauben, die Arbeitszeit im einzelnen Arbeitsvertrag einseitig zu verlängern oder zu verkürzen. Sie ermöglichen also eine extrem weitreichende Arbeitszeitflexibilisierung auf Kosten der Beschäftigten.
- Ein Tarifvertrag wird regelmäßig neu verhandelt – auf Augenhöhe zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften. Anders als bei der kircheninternen Lohnfindung bestimmen die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten demokratisch über Forderungen, Kampfmaßnahmen und Annahme des Ergebnisses
Der Bezirk Oberfranken würde auch nach dem TVöD refinanzieren. Für ein Großteil der Beschäftigten, die bisher noch statisch nach dem TVöD aus dem Jahr 2014 bezahlt werden, würde ein Tarifvertrag mehrere hundert Euro mehr im Monat bedeuten. Das würde auch die Besetzung von Stellen erleichtern, die Kolleg*innen berichten nach wie vor von Problemen bei der Personalsuche. Entsprechend verdichtet ist die Arbeit derzeit.
Auch die Betriebsräte sind erschüttert. Die gewachsene Mitbestimmung soll abgeschafft werden, eine kirchliche Mitarbeitervertretung gewählt werden. Sie haben aber beste Erfahrungen mit dem Betriebsverfassungsgesetz gemacht. Mit einer kirchlichen Mitarbeitervertretung würden sie auf viele Rechte verzichten, die betriebliche Mitbestimmung wäre eingeschränkt.
Die inzwischen sehr zahlreich in den Gewerkschaften organisierten Kolleg*innen wollen nur eins: in Ruhe mit den Kindern arbeiten, mit bestmöglicher Qualität. Dazu gehört zweifellos eine gute Bezahlung, damit die Fachkräfte nicht abwandern. Für den 2. März ist ein Gesprächstermin mit dem Arbeitgeber vereinbart, bei dem die Tarifverhandlungen aus dem letzten Jahr wieder aufgenommen werden. Falls die Beschäftigten wieder enttäuscht werden, ist noch häufiger mit Lärm auf dem Marktplatz zu rechnen.