Zunächst soll insgesamt 180 voll ausgebildeten GymnasiallehrerInnen ab Februar 2016 eine Beschäftigungsperspektive im staatlichen Schuldienst geboten werden. Weitere Sondermaßnahmen sollen folgen. Dies ein Schritt in die richtige Richtung
Bei dem Erfolg dürfen aber die Lehrkräfte nicht vergessen werden, die aktuell als Aushilfen im Schuldienst beschäftigt werden. Einige unterrichten schon seit Jahren mit befristeten Verträgen an öffentlichen Schulen. Außerdem sind auch Sondermaßnahmen für kommunale Schulen notwendig. Gerade die Städte München und Nürnberg brauchen die Möglichkeit, die erfahrenen Aushilfslehrkräfte in der Flüchtlingsbeschulung mit dem Hochschulabschluss DaZ/DaF dauerhaft zu beschäftigen.
Angesichts des Mangels an Lehrkräften mit dem Zweitfach DaZ ist es aus fachlicher Sicht notwendig, auch HochschulabsolventInnen mit der Qualifikation DaF/DaZ im Hauptfach dauerhaft für die Flüchtlingsbeschulung zu gewinnen.
Hier gehts zum KMS der Sondermaßnahme (pdf)
Fehlende Lehrkräfte in der Flüchtlingsbeschulung - GEW Forderung zeigt Wirkung
Um den Lehrermangel in der Flüchtlingsbeschulung zu vermindern, hat das bay. Kultusministerium je eine Sondermaßnahme für Mittelschulen und Berufsschulen aufgelegt.
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Anlage_1_KMS_11.12.2015_Nachqualifizierungsmassnahmen_an_Seminarschulen_Mittelschule.pdf
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Anlage_2_KMS_11.12.2015_Nachqualifizierungsmassnahmen_an_Seminarschulen_Berufsschule.pdf
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Anlage_3_KMS_11.12.2015_Nachqualifizierungsmassnahmen_an_Seminarschulen_Formblatt.pdf
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KMS_11.12.2015_Begleitete_Qualifizierung_Erwerb_Lehramtsbefaehigung_Mittelschulen.pdf
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KMS_11.12.2015_Merkblatt_Begleitete_Qualifizierung.pdf
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KMS_11.12.2015_zusaetzliche_Beschaeftigungsmoeglichkeiten_Absolventen_gymnasialen_Vorbereitungsdienstes.pdf
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