Seit der Umstellung des bis 30. September 2005 geltenden Bundesangestelltentarifs (BAT) auf den neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD für die Kommunen und den Bund bzw. TV-L für die Länder) sind die Erzieherinnen von jeder Gehaltsentwicklung abgehängt.
Die Gehälter der seit dem 1. Oktober 2005 neu Eingestellten wurden und werden dramatisch abgesenkt. Da es im neuen Tarifvertrag keinen Bewährungsaufstieg in eine höhere Entgeltgruppe mehr gibt, verdienen sie um bis zu 400 Euro weniger, als sie bei einer Bezahlung nach BAT verdient hätten.
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