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Abschiebungen

Erneut Abschiebungen aus Bildungseinrichtungen

In diesem Jahr wurden bereits drei Schüler*innen aus der Beruflichen Oberschule in Marktheidenfeld abgeschoben. Zudem kam es zu einer versuchten Abschiebung aus einem Kindergarten in Passau.

Kultusminister Michael Piazolo nannte Abschiebungen aus Schulen kürzlich gegenüber der GEW ein „allerletztes Mittel“. CSU-Vertreter hatten Abschiebungen aus Schulen wiederholt als „ultima ratio“ bezeichnet. Wie sich nach den Weihnachtsferien zeigte, ist das für die Ausländerbehörden des Innenministeriums ein sehr dehnbarer Begriff.

Am 7. Januar 2019 wurde Murtaza A. nach Afghanistan abgeschoben. Er besuchte zu diesem Zeitpunkt eine Berufsintegrationsklasse an der FOS/BOS in Marktheidenfeld im Landkreis Main-Spessart. Im Rahmen dieser Bildungsmaßnahme war er gerade in einem Altenpflege-Praktikum. Bereits nach dieser ersten Abschiebung beteiligten sich viele Mitschüler*innen an Protestaktionen. Es gab eine Mahnwache direkt an der FOS/BOS in Marktheidenfeld und später eine Demonstration mit rund  600 Teilnehmer*innen in Würzburg.

Verständlicherweise war die Zeit nach Murtazas Abschiebung auch für alle anderen Schüler*innen der Berufsintegrationsklassen überaus belastend.

Schon am 21. Januar 2019 fand die nächste Abschiebung statt: Ein junger Somalier aus der FOS/BOS Marktheidenfeld wurde in die Schweiz abgeschoben.

Bereits am nächsten Tag, am 22. Januar 2019, ließ die Ausländerbehörde die 18-jährige Schülerin K. aus der FOS/BOS Marktheidenfeld nach Armenien abschieben. Sie hatte für nur wenige Wochen später einen Operationstermin in Deutschland vereinbart. Die junge Frau wurde von ihrer Mutter getrennt. Diese wurde zeitgleich nach Georgien abgeschoben, da sie keinen armenischen Pass hatte.

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) in Würzburg gab zu allen drei Abschiebungen an, dass sie keine Informationen über den aktuellen Schulbesuch der Betroffenen gehabt hätte.

In einem Gespräch des Forum Bildungspolitik in Bayern mit Innenminister Herrmann und Kultusminister Piazolo äußerten Vertreter des Innenministeriums am 30. Januar 2019, dass es bei der Entscheidung über Abschiebungen hilfreich sein könne, wenn jemand besondere Leistungen in der Schule nachweisen könne. Es stellen sich hier jedoch Fragen: Wollen oder können die Schulbehörden solche hilfreichen Angaben nicht an die Ausländerbehörden übermitteln? Sind die ZAB daran überhaupt interessiert? Warum informieren ZAB oder Polizei die betroffenen Schulen nicht einmal im Nachhinein über den Verbleib ihrer Schüler*innen?

Wie soll Demokratie- und Werte-Bildung in den Schulen aussehen, wenn bayerische Behörden z. B. Familien auseinander reißen und so eklatant gegen das Grundgesetz verstoßen?

Ebenfalls im Januar 2019 transportierten die Ausländerbehörden die palästinensische Lehrerin S. aus Syrien aus der Flüchtlingsunterkunft in Passau-Schalding in die Abschiebehaft nach Eichstätt. Den sechsjährigen Sohn der jungen Frau brachten die Behörden des Innenministeriums aus dem Kindergarten in Passau in ein Waisenhaus. Seit 1. Februar sind Mutter und Kind wieder zusammen in der Asylunterkunft untergebracht – der Abschiebebefehl besteht weiter. Näheres hier:

Eine Petition gegen diese Abschiebung läuft:

Die Schülermitverantwortung an der Beruflichen Oberschule in Marktheidenfeld rief nach den drei Abschiebungen zu einer Solidaritätsaktion an der Schule auf. Rund zwei Drittel der Lehrkräfte der Schule und viele Schüler*innen nahmen daran teil.

Die GEW Bayern lehnt, ebenso wie das Forum Bildungspolitik in Bayern, in dem die GEW aktives Mitglied ist, Abschiebungen aus Schule, Ausbildung oder Jugendhilfeeinrichtung, aus Bildungsmaßnahmen insgesamt, ab. Die entsprechenden Forderungen des Forums finden sich hier:

Das Menschenrecht auf Bildung hat überall Geltung.