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Stellungnahme

Entwurf der Qualifikationsverordnung für Fachlehrkräfte (QualVFL)

Die GEW Bayern begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme und äußern uns dazu wie folgt.

Aufgrund der zu kurzen Frist zur Stellungnahme, ganz überwiegend innerhalb der Sommerferien, kann hier nicht auf alle wichtigen Punkte des Entwurfs eingegangen werden. Die Beteiligung der Verbände ist in einem zeitlich so beschränkten Rahmen nur eingeschränkt möglich.

Die GEW begrüßt es, wenn geltende Bestimmungen überprüft werden und bei Bedarf auch geändert werden. Die GEW Bayern sieht keine Notwendigkeit die Ausbildungsrichtung "Berufsvorbereitung" für Fachlehrkräfte neu zu schaffen. Im neuen Lehrplan für Berufsorientierung / Lehrplan für die Berufsvorbereitung vom April 2021 ist kein verpflichtender Fachpraktischer Unterricht mehr vorgesehen. Nur noch über den Umweg über den Lernbereich "Berufliche Handlungsfähigkeit", Basismodul "Berufsvorbereitendes Handeln" können Schulen Fachpraktischen Unterricht anbieten.

(Hierzu: https://www.berufsvorbereitung.bayern.de/fileadmin/user_upload/BSD/Uploads/BV_BERUFSVORBEREITUNG/BV_Lehrplan/Lehrplan_fuer_die_Berufsvorbereitung_EndV_2021_04_22.pdf)

Für die Berufsschulen bedeutet die Einführung der neuen Ausbildungsrichtung "Berufsvorbereitung" jedoch eine Einschränkung der Verwendungsmöglichkeit der Fachlehrkräfte. Denn Fachlehrkräfte sollen nur in dem Fachbereich eingesetzt werden, in dem sie ausgebildet wurden. Die neu ausgebildeten Fachlehrkräfte für Berufsorientierung sind von den Schulen im Fachbereich Berufsorientierung einzusetzen. Neu ausgebildete Fachlehrkräfte anderer Fachbereiche können nicht mehr in der "Berufsorientierung" eingesetzt werden, obwohl sich ihre Ausbildung nicht von der anderer Fachrichtungen unterscheidet. (Vgl. §2 Abs. 2 Nr. 5 QualVF) 

Für kommunale Schulen wächst dadurch das Risiko, dass Fachlehrkräfte nicht mehr ihrer Qualifikation entsprechend eingesetzt werden können und dies dann zu Kürzungen des Lehrpersonalkostenzuschusses führt.

Inzwischen haben auch sehr viele Lehrkräfte an den Berufsfachschulen ein Studium. Wenn sie z. B. speziell Pflegepädagogik studiert haben, ist es die Frage, wozu eine weitere Qualifikation nötig sein soll. Das sind Fachhochschul-Studiengänge, die sogar ausdrücklich auf die Tätigkeit an Pflegeschulen vorbereiten, aber eben mit Hochschulprüfung und nicht mit staatlicher Prüfung abgeschlossen wurden. Der Vorbereitungsdienst könnte auch entfallen, wenn jemand Berufserfahrung an Pflegeschulen hat. Wenn z. B. mit B. A. Pflegepädagogik plus zwei Jahren Unterrichtserfahrung die Gleichstellung zur Lehramtsbefähigung erreicht wäre, würde das vielen Lehrkräften sehr entgegen kommen. (Entsprechend beim M. A. plus Berufserfahrung für die 4. Qualifikationsebene). Dies wäre sicher kein Qualitätsverlust, sie haben ein akademisch mindestens gleichwertiges pädagogisches Studium.

Kontakt
Bernhard Baudler
Gewerkschaftssekretär im Organisationsbereich Schule
Telefon:  089 544 081-21