Corona-Krise
Die Lage in der Weiterbildung spitzt sich zu
Solidarität ist kein leeres Wort. Sie muss gelebt werden und das fällt manchem aktuell anscheinend schwer. Die GEW fordert nun wirkliche Solidarität mit den Beschäftigten und Selbständigen in dern Weiterbildung.
Da werden Beschäftigte unter Druck gesetzt, ihren Urlaub sofort zu nehmen oder ihre Überstunden sofort abzubauen, Betriebsräte werden erpresst, wenn sie nicht umgehend allen Vorschlägen des Arbeitgebers zu mitbestimmungspflichtigen Themen wie Urlaub und Arbeitszeit zustimmen. Geänderte Arbeitsverträge werden vorgelegt. Kurzarbeit wird angeordnet, ohne Prüfung der Umstände.
Natürlich alles unter Zeitdruck! Stand 20. März 2020 war noch kein Weiterbildungsträger von der Insolvenz bedroht und es wurden keine Zahlungen eingestellt. Im Gegenteil, die Agentur für Arbeit sagt die Zahlungen bis zum 31. März zu. Liebe Arbeitgeber, bewahrt doch einen kühlen Kopf! Es sind unkalkulierbare Zeiten, das wissen wir alle. Und ein schnelles Ende ist derzeit nicht absehbar.
Wir brauchen einen guten und vor allem gerechten Umgang damit und den finden wir nur, wenn alle die Luft rausnehmen und nochmal nachdenken. Dann werden solidarische Lösungen möglich.
Gerade in der Weiterbildungsbranche mit dem Mindestlohn von 2700,00 Euro könnten die Beschäftigten im Falle der Kurzarbeit in Existenznot geraten. Kurzarbeitergeld (KuG) wird von der Agentur für Arbeit gewährt und bedeutet z.B. für Kinderlose ein monatliches Einkommen, das nur 60% des bisherigen Nettoentgelts beträgt. Je nach Steuerklasse und persönlichen Verhältnissen bedeutet dies z.B. bei einem Nettoeinkommen von 2000,00 Euro (= 1200,00 Euro KuG).
Die Arbeitgeber hingegen werden zu 100% von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Die GEW fordert: Damit muss das Kurzarbeitergeld aufgestockt werden auf mindestens 90%! Verhandlungen mit den Betriebsräten und faire Angebote für die Beschäftigten sind das Gebot der Stunde.
Die guten Beispiele dafür gibt es ja, Arbeitgeber die besonnen vorgehen, Urlaub und Überstundenabbau auf freiwilliger Basis anregen. Die umgehend Verhandlungen mit den Betriebsräten aufnehmen und niemanden unter Druck setzen. Dies sind auch die Arbeitgeber, die keine persönliche Anwesenheit im Betrieb fordern, sondern dafür sorgen, dass die Menschen zuhause bleiben können, wo immer es möglich ist.
Für Beschäftigte gilt jetzt:
- Werden geänderte Vertragsbedingungen vorgelegt, erst Rücksprache mit
der GEW (für Mitglieder) - Resturlaub abbauen gemäß den geltenden Vereinbarungen
- Urlaub aus 2020 und Überstundenkonten werden nur freiwillig in
Anspruch genommen
Wir haben auf unserer Homepage sehr viele weitere Informationen zusammengetragen
Für Wartezeiten bitten wir jetzt schon um Verständnis! Halten wir zusammen
und bleiben daheim.