Die GEW Bayern äußert Unverständnis über die Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle. Sie hatte eine vom Bayerischen Landtag beschlossene Aufwandsprüfung zur Feststellung einer angemessenen Lehrauftragsvergütung als „entbehrlich“ bezeichnet. Die GEW hatte in den vergangenen Monaten mehrfach auf die prekäre Situation der Lehrbeauftragten an den bayerischen Hochschulen hingewiesen und den Gesetzgeber nachdrücklich zu Veränderungen an den bestehenden Verhältnissen aufgefordert. [1] Selbst wenn die aktuelle Gesetzeslage bereits die Hochschulen dazu anhält, Vor- und Nachbereitung bei der Festsetzung der Honorarhöhe zu berücksichtigen, schlägt sich dies aktuell faktisch in der Vergütung der Lehrbeauftragten nicht nieder. Auf eine Stunde gerechnet, liegt die Lehrauftragsvergütung deutlich unter dem Stundenentgelt von angestellten oder verbeamteten Kolleg*innen mit vergleichbaren Tätigkeiten [2], teilweise liegt er sogar unter der Grenze für den Mindestlohn.
Unberücksichtigt bleibt ferner, dass Lehrbeauftragte für ihre soziale Absicherung selbst aufkommen müssen. Der Arbeitgeber- in diesem Fall der Freistaat Bayern - zahlt keine Beiträge für die Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherung. Darüber hinaus müssen Lehrbeauftragte auf zahlreiche Arbeitnehmer*innenschutzrechte (Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch) sowie ein adäquates Mitbestimmungs- und Vertretungsrecht an den Hochschulen verzichten. Trotz ihrer schwachen Stellung übernehmen sie aber vielerorts einen Großteil der hochschulischen Lehre. Insbesondere für Kolleg*innen an Sprachenzentren und Musikhochschulen stellen Lehraufträge außerdem oft einen integralen Bestandteil ihres Hauptberufes dar, selbst wenn Lehraufträge laut Gesetz nur ‘ergänzenden Charakter’ besitzen dürften.
Beim Landtagsbeschluss, den Wissenschaftsministerin Prof. Dr. Marion Kiechle nun als ‘entbehrlich’ bezeichnete (Landtags-Drucksache 17/20466), handelt es sich ohnehin nur um den kleinsten gemeinsamen Nenner, auf den sich die Fraktionen im Bayerischen Landtag verständigen konnten. Zur Verbesserung der Lage der Lehrbeauftragten wäre dies immer noch nicht ausreichend, wollte man all den Missständen auch nur annähernd beikommen. Die viel weitreichenderen Anträge von Bündnis ‘90/Die Grünen (Drs. Nr. 17/18322-18325) und Freie Wähler (Drs. 17/18399, 17/18400), die sich nah an den Forderungen der GEW Bayern orientierten, fanden dagegen von Seiten der CSU-Fraktion keine Zustimmung im Landtag.
„Um zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation der Lehrbeauftragten zu kommen, ist die GEW Bayern gern bereit zu konstruktiven Gesprächen mit den politisch Verantwortlichen, auch mit der Wissenschaftsministerin,“ so der GEW-Landesvorsitzende Anton Salzbrunn.
[1] Siehe die Stellungnahme der GEW Bayern vor dem Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtages:
www.gew-bayern.de/fileadmin/media/images/by/Wissenschaft/20170705_Stellungnahme_Lehrbeauftragte.pdf
[2] Eine Lehrkraft für besondere Aufgaben erhält inklusive Vor- und Nachbereitung nach TV-L E13, Stufe 1 in etwa EUR 100,00 pro Unterrichtseinheit.
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