Betriebliche Mitbestimmung modernisieren
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften legen einen Reformentwurf dazu vor
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften rufen mit einem Entwurf zur Diskussion auf.
Die Herausforderungen der sozial-ökologischen Transformation sind vielfach benannt. Es wird Zeit, über Lösungen zu reden und damit ganz konkret über die Werkzeuge, die Betriebsräte für die Gestaltung Guter Arbeit brauchen.
In einer Synopse sind die Änderungsbedarfe übersichtlich dargestellt.
Über die insgesamte Relevanz vieler Veränderungen hinaus sind für den Bereich der in der GEW organisierten Betriebsratsgremien z.B. folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
- Tendenzschutz
Beim Geltungsbereich sollen nach dem Vorschlag Tendenzbetriebe nicht länger ausgenommen werden und soll das Gesetz auch auf Religionsgemeinschaften Anwendung finden, aber ohne Mitbestimmungsrechte bei verkündungsnahen Tätigkeiten
- Freistellungen
Weiterhin ist bei den Freistellungen in § 38 Abs. 1 vorgesehen, dass diese bereits ab 100 Arbeitnehmer*innen beginnen. Mit weniger Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilfreistellung im erforderlichen Umfang. Damit soll dem in kleineren Betrieben alltäglichen Problem entgegengewirkt werden, dass die Tätigkeit von Betriebsratsmitgliedern vom Arbeitgeber nicht wirklich akzeptiert wird und dieser keinen entsprechenden Personalausgleich vornimmt.
- Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Durch die Einbeziehung der in der Betriebsratstätigkeit ausgeübten Fähigkeiten soll das Betriebsratsmitglied wie jeder andere Beschäftigte im Betrieb bewertet und eingruppiert werden.
Der Austausch über die Veränderungen verspricht eine spannende Debatte!