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DDS Oktober 2018

»Auf dass das neue Schuljahr für alle die richtige Mischung bereithält!« – So der bayerische Kultusminister Sibler zum Schuljahresbeginn 2018/19, wohl wissend, dass es nicht für alle ein neues Schuljahr geben wird.

Es ist neben dem Innenministerium sein Ministerium, das geflüchteten Kindern und Jugendlichen
in den Lagern, die jetzt »Anker«zentren heißen, den Zugang zu Regelschulen verwehrt. Und dies, obwohl die Bundesrepublik Deutschland 1992 die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet
hat, die allen Kindern das Menschenrecht auf Bildung zuerkennt. Einen Grund zu feiern gab es allerdings damals schon nicht. Deutschland unterschrieb nur unter ausländerrechtlichen Vorbehalten. Richtig verstanden hat die Bundesregierung die Konvention erst am 15. Juli 2010: An diesem Tag hinterlegte sie bei den Vereinten Nationen eine Rücknahmeerklärung hinsichtlich ihrer
Vorbehaltserklärung.

Bei Bayerns Regierung scheint dies aber bis heute nicht angekommen zu sein. Selbst nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 8. Januar 2018 wird Kindern und Jugendlichen im Freistaat weiterhin der Besuch von Regelschulen vorenthalten. Wie viele Schüler*innen davon betroffen sind, wollten SPD-Abgeordnete mit ihrem Dringlichkeitsantrag vom 6. Februar 2018 wissen (vgl. Drs. 17/20588, landtag.de). Das bayerische Innen- und das Bildungsministerium sollten hierfür einen Bericht erstellen. Am 3. September versuchten diese sich nun an einer Antwort. Mit ungenügendem Erfolg. Denn bei der Frage, wie viele Kinder und Jugendliche aus den Lagern eigentlich in die Regelschule gehen, kapriziert sich die Antwort der beiden Ministerien allein auf Manching/Oberbayern, Zahlen für die anderen Lager bleiben unter Verschluss.
181 Schulpflichtige lebten nach Angaben der Staatsregierung während des Schuljahres 2017/18 in Manching, acht davon seien in die Regelschule gegangen, vier »durch [nicht »in«; Anm. D.W.] umliegende Förderzentren betreut worden«. Kein Wort davon, dass damit wohl 169 Kindern und Jugendlichen das Menschenrecht auf Bildung verweigert wurde. Der Kultusminister schließt seinen Bericht lieber so ab: »Aus Sicht des Staatsministeriums ist damit dem o. g. Beschluss vollumfänglich Rechnung getragen.« Mit der Verwirklichung eines Menschenrechts hat dies, wie der Bericht offenbart, nichts gemein.