Das neue WissZeitVG schreibt die bereits im Hochschulrahmengesetz (HRG) seit 2002 festgelegte Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren für Qualifikationszeiten fort. Allerdings erhalten forschende Eltern künftig die Möglichkeit, die Laufzeiten ihrer befristeten Verträge während der Promotion und Habilitation/Juniorprofessur um jeweils zwei Jahre pro Kind zu verlängern (»familienpolitische Komponente«). ...
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