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Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Am 18. April 2007 ist das »Gesetz zur Änderung arbeitsrechtlicher Vorschriften in der Wissenschaft« in Kraft getreten. Kern des Gesetzes ist in Artikel 1 das »Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz . WissZeitVG)«. Es regelt die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Das neue WissZeitVG schreibt die bereits im Hochschulrahmengesetz (HRG) seit 2002 festgelegte Höchstbefristungsdauer von 12 bzw. 15 Jahren für Qualifikationszeiten fort. Allerdings erhalten forschende Eltern künftig die Möglichkeit, die Laufzeiten ihrer befristeten Verträge während der Promotion und Habilitation/Juniorprofessur um jeweils zwei Jahre pro Kind zu verlängern (»familienpolitische Komponente«). ...

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