Zum Inhalt springen

Info für Beschäftigte bei bfz/gfi/gps/bbw

Das geht noch besser!

Für die Beschäftigten bei bfz/gfi/gps/bbw gibt es Neuigkeiten bzgl. des Entgelt-Tarifvertrags. Wir informieren.

1. Modelle für einen Entgelt-Tarifvertrag

Der Vorschlag der GEW basiert auf einem zweidimensionalen Tabellenmodell:

  • In den Zeilen sind die Tätigkeitsebenen (vergleichbar mit Entgelt- oder Vergütungsgruppen) abgebildet – in unserem Vorschlag sieben Ebenen, beim Arbeitgeber sechs.
  • In den Spalten werden die Stufen dargestellt, die die Berufserfahrung und Beschäftigungsdauer widerspiegeln.

Der Arbeitgeber schlägt hingegen ein dreidimensionales Modell vor:

  • Die Zeilen bilden ebenfalls Tätigkeitsebenen ab (z. B. einfache Tätigkeit, einfache Tätigkeit mit Grundkenntnissen etc.).
  • Die Spalten stellen jedoch Tätigkeitsfelder dar (z. B. Kunden-/Teilnehmendenbetreuung, Fach- und Berufsfachschulen usw.).
  • Die Stufen sollen zusätzlich als dritte Dimension hinzukommen, mit jeweils eigenen Gehaltsbeträgen, unterschiedlicher Stufenanzahl und -laufzeit.

Die Umsetzung dieses Modells würde bedeuten:

Auf jede Matrix (z. B. eine für bfz, eine für gfi usw.) müsste in jedem Tätigkeitsfeld (z. B. C1: „einfache Reinigungs- und Hilfsarbeiten“) eine „Gehaltssäule“ gesetzt werden, die die jeweiligen Stufen und Beträge abbildet. Oder eben sehr viel mehr Zeilen in der Gehaltstabelle, um Tätigkeiten der gleichen Ebene (Niveau) aber in verschiedenen Feldern unterschiedlich zu bezahlen.

Beispielhafte Einstiegsgehälter laut Arbeitgebervorschlag:

  • A5 (z. B. Seminarleitung, Sozialpädagog*in): 3.390,00 €
  • E3 (z. B. Sachbearbeitung): 2.420,00 €
  • A2 gfi (z. B. Schülerbetreuung): 2.260,00 €
  • E3 bbw (z. B. Sachbearbeitung): 2.420,00 €

Bewertung der Tarifkommission:

Das vorgeschlagene Modell ist äußerst komplex und kaum übersichtlich darstellbar – weder schriftlich noch in der praktischen Anwendung.

Aus Sicht der GEW-Tarifkommission sollte die „Wertigkeit“ einer Tätigkeit ausschließlich über die Tätigkeitsebene definiert werden. Eine zusätzliche Differenzierung über Tätigkeitsfelder ist nicht notwendig.

Für eine feinere Unterscheidung könnten bei Bedarf mehr Ebenen eingeführt werden (ähnlich wie im öffentlichen Dienst mit bis zu 17 Entgeltgruppen). Für einzelne Sonderbereiche – wie z. B. Pflege oder Soziale Arbeit – könnten dann gesonderte Tabellen genutzt werden.

Die Tarifkommission sieht grundsätzlich Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des bisherigen Modells – unter folgenden Bedingungen:

  • Für jede Tätigkeitsebene (z. B. 1–6 bzw. 1–7) gilt ein einheitliches Gehalt.
  • Es erfolgt keine Differenzierung des Gehalts nach Tätigkeitsfeldern.

2. Regelung der Stufen

Die Stufenregelung soll ebenfalls einheitlich und transparent gestaltet sein.

Die Tarifkommission lehnt unterschiedliche Stufenanzahlen oder -laufzeiten innerhalb der Tätigkeitsebenen ab – auch nicht in Abhängigkeit von Berufserfahrung oder Tätigkeitsfeld.

Die Tätigkeitsbezeichnungen (z. B. Seminarleitung, Schülerbetreuung, Sachbearbeitung) sollen künftig verbindlich im Tarifvertrag festgelegt werden.

Wie viele Stufen und welche Laufzeiten sinnvoll sind, hängt auch von der Höhe der Einstiegsgehälter ab.

Derzeitiger Stand:

Die vom Arbeitgeber vorgelegten Einstiegsgehälter liegen deutlich unter den Vorstellungen der GEW, z.B. für Seminarleitung nur wenige Euro über dem Mindestlohn Weiterbildung. In Kombination mit Stufenlaufzeiten von bis zu fünf Jahren ist das für die Tarifkommission nicht akzeptabel.

Sollte es beim Einstiegsgehalt deutliche Verbesserungen geben, könnten ggf. auch weniger Stufen mit längeren Laufzeiten in Betracht gezogen werden.

Es kommt jetzt auf die Belegschaft an um dem Arbeitgeber zu zeigen, was sie von deinen Vorschlägen hält!

Am 27. Mai wird wieder verhandelt!

Unser Ziel: Stark für euch – transparent, sicher, gerecht

  • Tarifverträge schaffen Transparenz: Ihr wisst, woran ihr seid.
  • Tarifverträge bieten Sicherheit: für heute und morgen.
  • Gemeinsam sind wir stark: Niemand erreicht das allein!

Lasst uns weiterhin entschlossen für unsere Ziele eintreten. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass eure Leistung fair und angemessen honoriert wird. Falls Du Fragen oder Anregungen hast, melde Dich gerne jederzeit bei mir!

Kontakt
Gabriele Albrecht-Thum
Gewerkschaftssekretärin in den Organisationsbereichen sozialpädagogische Berufe und Weiterbildung (Südbayern)
Mobil:  0160 448 05 81