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Standpunkt

Corona und noch lange kein Ende - wie kann es weitergehen?

Wie kann ein verlässlicher Betrieb in der Schule, der Kindertageseinrichtung und den Einrichtungen der Behindertenhilfe ausschauen? Die GEW Bayern positioniert sich.

Vom eingeschränkten Regelbetrieb zum Regelbetrieb nach den Ferien in allen Schulen, Kitas und den Einrichtungen der Behindertenhilfe in Bayern. Wie kann das gehen? Es gelten nach wie vor die Arbeitsschutzrichtlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die klare Regeln, zum Schutz der Beschäftigten und der Kinder vorgeben.

Der Vorsitzende der Landesfachgruppe sozialpädagogische Berufe, Gerd Schnellinger und die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Bayern, Martina Borgendale, sind sich einig: „Die GEW Bayern wird die Umsetzung der Maßnahmen in den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, insbesondere im Hinblick auf die weitere Öffnung von Schulen Einrichtungen der Behindertenhilfe und Kindertageseinrichtungen, weiterhin verfolgen und dort wo nötig auf bestehende Mängel aufmerksam machen. Einrichtungen in denen die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden, können nicht geöffnet werden bzw. sind zu schließen, bis der Infektionsschutz gewährleistet ist“.

Als Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft stehen wir unseren Mitgliedern beratend und unterstützend zu Seite. Nicht zuletzt geht es aber auch um die Eindämmung der Pandemie, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist.

Folgende Regeln müssen gelten und an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden:

Abstandsregeln beibehalten!

  • Festlegung der Höchstanzahl von maximal Anwesenden in Gruppenräumen anhand der räumlichen Gegebenheiten in Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden und unter Einbeziehung der Interessenvertretungen.
  • Betreuung von Kindern in Kitas, HPT´en etc. nur in Kleingruppen – die Möglichkeit Gruppen bis zu einer Größe von 50 Kindern zu bilden muss rückgängig gemacht werden.
  • Mehr Fläche für weniger Personen. Anmietung zusätzlicher Flächen bei Raumnot
  • Absicherung der „Verkehrswege“ innerhalb der Einrichtungen, z.B. durch Markierungen und Abgrenzungen, wie sie inzwischen z.B. aus Apotheken und Supermärkten bekannt sind.

Schutzausrüstungen und Masken zur Verfügung stellen!

  • Mund- und Nasenschutz ist allen Beteiligten täglich kostenfrei zur Verfügung zu stellen, sämtlichem Personal ebenso wie den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen.
  • Einmalmasken in ausreichender Zahl wären zu empfehlen.
  • Für Personal, bei dem es beim Tragen der jetzigen Masken zu gesundheitlichen Problemen kommt, muss der Arbeitgeber schnellst möglich eine andere Lösung finden.
  • Schutzausrüstung, äquivalent zu denen des Personals im Gesundheitswesen, ist erforderlich für alle Beschäftigten, die pflegerische Aufgaben übernehmen und vom Träger zur Verfügung zu stellen (z.B. FFP2-Schutzmasken, Handschuhe, Schutzbekleidung). Dies betrifft insbesondere Beschäftigte an Förderschulen, HPTs und Kitas.
  • „Spuckschutz“, wie in Apotheken und in Supermärkten bewährt, ist dort wo möglich anzubringen.

Berücksichtigung von Risikogruppen und Haftung

  • Risikogruppen (gemäß RKI) sind besonders zu schützen. Das gilt auch für die Beschäftigten und Kinder, die mit Personen aus den Risikogruppen im gemeinsamen Haushalt leben bzw. diese pflegerisch betreuen.
  • Kein Einsatz von Risikogruppen in der Betreuungsarbeit!
  • Arbeitgeber übernehmen die Haftung für Covid-19-Infektionen ihrer Beschäftigten und die daraus folgenden Kosten. Die Erkrankung kann als Berufskrankheit anerkannt werden, ein Arbeitsunfall kann bei einem lokalen Ausbruch durchaus nachgewiesen werden können.

Personalräte, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen einbeziehen!

  • Rechtzeitige und umfassende Einbindung der Personalräte, Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen bei der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und deren Evaluation. 
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen, wie sie gesetzlich ohnehin vorgeschrieben sind.

Prävention!

  • Testungen von Personal und Kindern nach einem schlüssigen Konzept, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht nur zum Infektionsschutz, sondern auch dem Arbeitsschutz.
  • Wiederholung der Tests nach Schließungen
  • Kranke Kinder müssen daheim bleiben
  • Konsequente Durchsetzung der geltenden Regeln
  • Überprüfung und Ahndung von Verstößen gegen die Regeln, bis hin zum Ausschluss und wo möglich, Kürzung der Fördergelder

Reinigung, Desinfektion und Lüftung sicher stellen!

  • Die gründliche Reinigung und ggf. Desinfizierung aller Räumlichkeiten, einschließlich der Personalräume und insbesondere der Toiletten vor der Wiederinbetriebnahme und mehrmals täglich im laufenden Betrieb.
  • Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände an allen Eingängen der Bildungseinrichtungen, sowie zusätzlich in den Gruppenräumen.
  • Ausreichend Seifen und Einmalhandtücher in allen Einrichtungen und Schulen, insbesondere auch in den Toiletten. Leider keine Selbstverständlichkeit!
  • Großzügige Pausenregelungen, um den erschwerten Arbeitsbedingungen Rechnung zu tragen.
  • Konsequentes und regelmäßiges Lüften aller genutzten Räume sicherstellen. Für eine permanente Frischluftzufuhr sorgen, ggf. moderne Lüftungs- oder Klimaanlagen installieren.

Nur zielgerichteter Einsatz des Personals in konstanten Gruppen!

  • Mehr Personal – die Erfahrungen mit weniger Kindern in der Coronazeit zeigt die positiven Wirkungen. Die besseren Personalschlüssel müssen dauerhaft finanziert werden-
  • Nur die notwendige Anzahl an Beschäftigten ist zur Betreuung heranzuziehen. Eine pauschale Verpflichtung aller Beschäftigten zum Erscheinen an der Arbeitsstelle findet leider noch immer statt und muss abgestellt werden.
  • Einsatz von konstanten und getrennte Teams für die Betreuung in konstanten Gruppen, um das gegenseitige Infektionsrisiko innerhalb der Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Feste Gruppen in Schule und Hort.
  • Personalengpässen mit ständiger Vertretung ausgleichen, kein Herumschieben von Personal aus anderen Gruppen oder Einrichtungen, kein Springerdienst.
Kontakt
Gerd Schnellinger
stellvertretender Vorsitzender, Bereich Sozialpädagogische Berufe
Mobil:  0179 42 59 064