Selbstverständlich begrüßt die GEW das von der Staatsregierung in Aussicht gestellte „Bestreben“, das Büchergeld abzuschaffen.
Unverständlich ist uns dabei allerdings, warum die Staatsregierung sich nicht in der Lage sieht, dieses Vorhaben durch eine Vorwegnahme-Regelung sofort und präzise in die Tat umzusetzen.
Durch die jetzt im Gesetzesentwurf vorgesehene Regelung, für dieses eine Schuljahr den Kommunen die Entscheidung über die Erhebung und ggf. die Höhe des Büchergeldes zu überlassen, wird überflüssigerweise Rechtsunsicherheit bei den betreffenden Kommunen geschaffen, während die soziale Ungerechtigkeit des Büchergeldes für die betroffenen Eltern fortwirkt.
Wir halten es für doppelzüngig, gerade diejenigen Kommunen, die in finanziellen Engpässen stecken und deswegen unter Druck stehen, das Büchergeld weiterhin zu kassieren, mit erhobenem Zeigefinger zu „ordnungsgemäßem Ermessensgebrauch“ zu mahnen, sie aber vor drohenden kommunalpolitischen Auseinandersetzungen und möglichen Prozessrisiken im Regen stehen zu lassen.
Gerade angesichts des relativ geringen finanziellen Ausfall-Bedarfes ist nach unserer Überzeugung die Staatsregierung in der Pflicht, den von ihr durch die Büchergeld-Einführung im Jahr 2005 angerichteten Schaden selbst zu tilgen, den Büchergeld-Einzug sofort und ohne Wenn und Aber zu stoppen und für eventuelle Einnahme-Engpässe betroffener Kommunen Ausgleich zu schaffen.