Zum Inhalt springen

BR Wahlen

Betriebsräte - warum sie so wichtig sind

Die wichtigsten Rechte und Aufgaben von Betriebsräten im Überblick.

Der Betriebsrat – wichtige Einrichtung am Arbeitsplatz

In Betrieben mit mindestens fünf regelmäßig Beschäftigten sind Betriebsräte zu wählen. Die regulären Betriebsratswahlen finden entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) alle vier Jahre zwischen dem 1. März und dem 31. Mai statt (§ 13 Abs. 1). 2022 ist es wieder soweit. In Betrieben, in denen noch kein Betriebsrat besteht, sind Wahlen unabhängig von diesem Zeitraum möglich.

Die Zahl der Mitglieder des Betriebsrates (BR) hängt von der Größe des Betriebs ab und ist entsprechend gestaffelt. Z. B. besteht er in kleinen Betrieben von fünf bis 20 Beschäftigten aus einem Mitglied, von 101 bis 200 Beschäftigten aus sieben, von 7.001 bis 9.000 Beschäftigten aus 35 Mitgliedern. Gewählt wird der BR von den Beschäftigten.

Rechte, Pflichten und Aufgaben des Betriebsrats

Der BR vertritt nach dem BetrVG einseitig und auf gleicher Augenhöhe mit der Geschäftsleitung die Interessen der gesamten Belegschaft, aber auch die jedes einzelnen Beschäftigten so wie die Geschäftsleitung auf der anderen Seite die Interessen des Arbeitgebers vertritt. Im Idealfall arbeitet der BR dabei mit der/den im Betrieb vertretenen Gewerkschaft/en zusammen.

Es gibt kein betriebliches Handlungsfeld, in dem der Betriebsrat keine Beteiligungsrechte hat. Seine Zuständigkeit deckt den gesamten Verantwortungsbereich der Unternehmensleitung ab. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Informationsanspruch, Beratung und Mitbestimmung. Im Einzelnen hat der Betriebsrat zu kontrollieren, dass der Arbeitgeber die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen sowie die Unfallschutz- und Gesundheitsschutzvorschriften einhält. Dies gilt auch dann, wenn keine Beschwerde bezüglich eines Gesetzesverstoßes vorliegt.

Selbstverständlich berät der Betriebsrat auch bei gewichtigen wirtschaftlichen Entscheidungen. Obwohl ihm hier der Gesetzgeber lediglich Informations- und Beratungsrechte zubilligt, kann der Betriebsrat die Interessen, Meinungen und Vorschläge der Belegschaft in die jeweiligen Verhandlungen einbringen und auf entsprechende Beratung pochen.

Aber auch in alltäglichen Angelegenheiten ist die Mitentscheidung des Betriebsrats im Interesse der Beschäftigten geregelt. Beispiele: Der Betriebsrat ist bei jeder geplanten Einstellung, bei der Zuordnung in das betriebliche Entlohnungssystem, bei einer (Um-)Gestaltung der Arbeitsplätze und -abläufe, bei der Überprüfung von Arbeitszeitregelungen, beim Erstellen von Urlaubsplänen sowie bei Problemen mit Urlaubswünschen und beim Datenschutz involviert. Ohne Beteiligung des Betriebsrats gibt es auch keine Versetzungen oder Kündigungen. Kommt es zu Betriebsänderungen, -verlagerungen oder gar -schließungen, hat der Betriebsrat ebenfalls Informations- und Beteiligungsrechte. Er kann versuchen, einen Sozialplan, schlimmstenfalls zumindest Abfindungen durchzusetzen. Die Liste der Aufgaben des Betriebsrats ist allerdings noch wesentlich länger. Die genannten Beispiele verweisen lediglich auf das breite Spektrum seiner Aufgaben.

Konflikte sind meist nicht zu vermeiden und vom Gesetzgeber sogar vorgesehen. Gleichzeitig fordert dieser und das Bundesarbeitsgericht, dass diese Konflikte von beiden Seiten zivilisiert ausgetragen werden: „Der Beteiligung des Betriebsrats an Entscheidungen des Arbeitgebers liegt nach dem Betriebsverfassungsgesetz die Vorstellung zugrunde, dass zwischen dem Arbeitgeber und der vom Betriebsrat vertretenen Belegschaft Interessengegensätze bestehen, die des Ausgleichs bedürfen.“ (Bundesarbeitsgericht vom 11.11.1997 - 1 ABR 21/97)

Tätigkeit als Betriebsratsmitglied im BR-Team

Der Betriebsrat ist ein Team von Gleichwertigen und Gleichberechtigten, die gemeinsam entscheiden. Dementsprechend legten das Bundesarbeits­gericht und andere Arbeitsgerichte fest: „Das Betriebsratsmitglied führt sein Amt in eigener Verantwortlichkeit.“ In der Zusammenarbeit darf kein BR-Mitglied einem anderen Weisungen erteilen. In Erfüllung des gesetzlichen Auftrags dürfen sich alle BR-Mitglieder allen Problemen annehmen. Sinnvollerweise sollte die Arbeit aber je nach Interessen und Fähigkeiten verteilt werden. BR-Mitglieder brauchen unabhängig davon Kenntnisse hinsichtlich des Arbeitsrechts, des Betriebsverfassungs­rechts, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Betriebswirtschaft. Sie müssen reden, verhandeln und mit Konflikten umgehen können. Um den Rechten und Pflichten des Betriebsrats gerecht werden zu können, hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Fortbildung geschützt und geklärt. Hierfür muss der Betrieb die Kosten tragen. Außerdem müssen die BR-Schulungen während der Arbeitszeit stattfinden.

Beschlüsse des Betriebsrats haben alle Mitglieder – auch der*die Betriebsratsvorsitzende – zu beachten und nach außen zu vertreten. Nachdem Betriebsratsmitglieder Konflikte mit dem Arbeitgeber im Interesse der Belegschaft austragen müssen und sich nicht „wegducken“ dürfen, haben sie einen besonderen Kündigungs­schutz.

GEW-Kolleg*innen in die Betriebsräte!

In vielen Betrieben sind GEW-Kolleg*innen im BR vertreten. Die Wahlen 2022 bieten eine Chance, diese Zahl zu erhöhen. Voraussetzungen für eine Kandidatur sind: Er*sie muss wahlberechtigt sein (leitende Angestellte z. B. sind nicht wahlberechtigt), mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören.

Daneben gibt es die Möglichkeit, sich als Mitglied im Wahlvorstand zur Verfügung zu stellen. Seine Aufgabe ist die Vorbereitung und Durchführung der BR-Wahlen.

Die GEW bietet interessierten Kolleg*innen, die sich eine Kandidatur überlegen, persönliche und fachliche Unterstützung an. Für Mitglieder in Wahlvorständen gibt es detaillierte Handreichungen. Für neu gewählte BR-Mitglieder bietet die GEW Schulungen an. Ansprechpartnerin ist dafür Elke Hahn, Geschäftsführerin der GEW Bayern (Telefon: 089-544081-0).

Als Ansprechpartner*innen bezüglich Betriebsratswahlen stehen nachfolgende Kolleg*innen zur Verfügung: