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Bessere Schulen durch externe Evaluation und/oder noch mehr Kontrolle?

Das Damoklesschwert der »externen Evaluation« schwebt derzeit über den bayerischen Schulen und sorgt bei den LehrerInnen für Unmut und Unruhe.

Zum Begriff Evaluation

Der Begriff hielt etwa vor 15 Jahren Einzug in die schul- und bildungspolitische Debatte der BRD, im internationalen Vergleich 15 bis 20 Jahre verspätet. Seit den ersten PISA-Ergebnissen feiert er Hochkonjunktur. In der Regel wird er in Verbindung mit den Begriffen Schulentwicklung, Selbstständige Schule, Schulautonomie und Schulqualität verwendet.

In der Literatur finden sich fast so viele Definitionen wie AutorInnen sich darum bemühen. Einige Beispiele:

»Evaluation ist die systematische Sammlung, Analyse und Bewertung von Informationen über die schulische Arbeit.« Oder: »Evaluation ist ein systematisches Verfahren zur Auswertung und Bewertung.« Oder: »Schule wird unter der Frage beurteilt, ob ihre Arbeit und das von ihr Erreichte mit ihren eigenen Absichten, Vorhaben und Plänen und mit den für alle Schulen geltenden allgemeinen Vorgaben übereinstimmen.« Oder: »Evaluation ist eine definierte Methode der Qualitätssicherung.« Dies ist die Definition der »Qualitätsagentur«.

Evaluation umfasst meist zwei Arten: die interne Evaluation und die externe Evaluation, die in den meisten Konzepten additiv, in einzelnen alternativ gesehen werden.

  • Interne Evaluation bedeutet, eine Schule beurteilt bzw. bewertet sich selbst systematisch auf selbst gesetzte und von außen kommende Vorgaben. Die Entscheidungshoheit liegt bei der Schule.
  • Bei der externen Evaluation werden Inhalte, Maßstäbe und Verfahren von außen festgelegt und zumindest schulfremde, ggf. systemfremde ExpertInnen übernehmen die Beurteilung.

Wer die Qualität einer einzelnen Schule messen will, braucht genaue Vorstellungen davon, was eine gute Schule, was Schulqualität ausmacht.

In den letzten Jahren wurden (einander ähnelnde) Kriterien einer »guten Schule« bzw. »guten Unterrichts« wissenschaftlich abgesichert gefunden und veröffentlicht (z. B. Brockmeyer und Riss 2000, H. Meyer 2000). Ein politischer Konsens darüber wird offensichtlich unterstellt. Lehrerinnen und Lehrern wurden die Kriterien nicht systematisch präsentiert. Unter KollegInnen – meine ich – sind wir weit von einem solchen Konsens entfernt.

 Evaluation an bayerischen Schulen

 Der Bereich »Externe Evaluation« der »Bayerischen Qualitätsagentur«, einer im Oktober 2003 aus dem ISB »herausgeschnittenen« Einrichtung, hat ein Modell der externen Evaluation von Schulen entwickelt. Dabei wird davon ausgegangen, dass jeweils eine interne Evaluation vorausgeht.

Von März 2004 bis Sommer 2005 lief die Erprobungs- bzw. Pilotphase. In dieser Zeit wurden nur Schulen evaluiert, die sich freiwillig gemeldet hatten. Seit dem Schuljahr 2005/2006 läuft der »reguläre Betrieb«.

 Wer wird evaluiert?

 Das KM hat das Ziel, alle Schulen alle fünf Jahre evaluieren zu lassen, und geht dabei davon aus, dass die personelle Ausstattung und die Bedingungen dafür zum Ende unseres Jahrzehntes entsprechend sein werden.

Die Auswahl der in einem Schuljahr zu evaluierenden Schulen erfolgt nach drei Kriterien: freiwillige Meldung der Schule, Benennung durch die Schulaufsicht, Stichprobenziehung durch die Qualitätsagentur.

 Wer evaluiert?

 Im Gegensatz zu anderen Ländern, wo Evaluation eine lange Tradition hat (z. B. Finnland, Schweden, Niederlande), ist Evaluation in Bayern nicht wirklich extern, indem systemfremde ExpertInnen Schulen beurteilen. Der erforderliche Blick »von außen« ist offensichtlich nicht wirklich erwünscht, stattdessen gibt es einen Blick »von nebenan«: Evaluationsteams bestehen aus drei VertreterInnen der eigenen Schulart und einer Vertretung von Eltern oder Wirtschaft. Jedes Team benennt einen Sprecher bzw. eine Sprecherin. Ausgeschlossen ist gerade einmal die Evaluation der eigenen Schule bzw. einer Schule aus dem eigenen Schulamtsbezirk.

Zuständig für die Ernennung zum Evaluator bzw. zur Evaluatorin ist die Qualitätsagentur, die ihrerseits auf Vorschläge der Schulaufsicht zurückgreift. Infrage kommen v. a. LehrerInnen, Seminarlehrer- bzw. -leiterInnen, Schulleitungsmitglieder, FachreferentInnen, nach Aussagen der Agentur benannt wegen ihrer Fachkompetenz, ihres Engagements und ihrer Erfahrung. VertreterInnen von Eltern und aus der Wirtschaft zu gewinnen, ist offensichtlich schwierig. Die Qualitätsagentur greift hier ebenfalls auf Vorschläge zurück.

Sie bereitet die Ausgewählten auch auf ihre Aufgabe vor. Soweit sie im Schuldienst sind, in einer Qualifizierungswoche in Dillingen, die Anderen in einer eigenen Veranstaltung.

Die Tätigkeit als EvaluatorIn ist als zusätzliche Aufgabe neben der eigentlichen Tätigkeit konzipiert und wird für die schulischen Teammitglieder durch Anrechnungsstunden »honoriert«. Pro Team und Schuljahr stehen 30 Anrechnungsstunden für acht bis zehn Evaluationen zur Verfügung. Im Schuljahr 2006/07 sind das für 52 Teams also 1560 Stunden oder rund 60 Stellen. Die Zahlen müssten sich in den nächsten drei bis vier Jahren verdoppeln, wenn das KM sein o. g. Ziel erreichen will.

Allerdings hat sich die Praxis der »Teilfreistellung« durch Anrechnungsstunden erwartungsgemäß als problematisch erwiesen. Wenn EvaluatorInnen bei Schulbesuchen sind – und das sind bei zehn Evaluationen mindestens 30 Schultage pro Jahr –, muss ihr Unterricht von KollegInnen vertreten werden.

Wohl auch deshalb ist das KM bestrebt, auf »Vollzeit- Evaluationsteams« umzustellen. Zumindest im GHS-Bereich sind bereits VollzeitevaluatorInnen im Dienst. Auch ein anderer Verdacht drängt sich auf: Eröffnet sich hier eine Möglichkeit, durch die demografische Entwicklung, Schulschließungen und Verwaltungsreform frei werdende FunktionsstelleninhaberInnen angemessen »unterzubringen«?

Immerhin wird von Vertretern des KM zugestanden, dass die bisherige »Ernennungspraxis« langfristig durch eine Ausschreibung der Stellen ersetzt werden soll.

 Das Prozedere der externen Evaluation

 LehrerInnen erleben eine Evaluation, wenn es nach den Vorstellungen der Qualitätsagentur geht, etwa so:

Ungefähr acht Wochen vor den drei Schulbesuchstagen wird die »Schulfamilie« (LehrerInnen, Schulleitung, Eltern und SchülerInnen und Sachaufwandsträgervertretung) informiert und mit dem kompletten Team vertraut gemacht. Im Anschluss daran hat die Schulleitung ein Schulportfolio mit zahllosen Daten, darunter auch LehrerInnenfragebögen, zu erstellen und einzureichen.

Etwa eine Woche vor dem Schulbesuch legt der Teamsprecher zusammen mit der Schulleitung die Organisation der Schulbesuchstage fest. Während dieser drei Tage sollen 18 Unterrichtsstunden von jeweils zwei Teammitgliedern besucht werden. Anschließend an jeden Besuch soll ein kurzes Gespräch stattfinden. Welcher Unterricht besucht wird, entscheidet letztlich der Teamsprecher bzw. die Teamsprecherin.

Kurz nach den Schulbesuchen übermittelt das Evaluationsteam den Entwurf seines Berichts an die Schule. Ein zweites Mal trifft sich dann die »Schulfamilie« mit dem Evaluationsteam zu einer Konferenz über diesen Bericht, der jedoch im Wortlaut nicht weitergegeben wird.

Danach hat die Schulleitung die Möglichkeit, den Berichtsentwurf in einer Stellungnahme zu kommentieren. Das Evaluationsteam entscheidet, was von dieser Stellungnahme in den endgültigen Bericht aufgenommen wird.

Die Endfassung des Berichts wird der Schule, der Schulaufsicht und der Qualitätsagentur zugeleitet, wobei die Passagen, die Schulleitung und Schulmanagement betreffen, gesondert dokumentiert und nicht der Schule, sondern nur der Schulleitung zugeleitet werden. Das Kollegium soll also nicht erfahren, wie die EvaluatorInnen die Arbeit der Schulleitung würdigen, welche Stärken und Schwächen sie dort wahrnehmen.

Mit dem Ausfüllen eines Rückmeldebogens zur Evalua-tion ist diese faktisch für LehrerInnen »überstanden«, spätestens, wenn in einer weiteren Konferenz Vorschläge zur Umsetzung der Empfehlungen gesammelt sind und eine Einigung auf ca. fünf Ziel- und Handlungsvereinbarungen gefunden ist.

 Nach der Evaluation

 Spätestens jetzt kommt die Schulaufsicht ins Spiel: Schulaufsicht und Schule sollen die verbindlichen Ziel- und Handlungsvereinbarungen treffen – wieder getrennt nach denen für alle und denen für Schulleitung und Schulmanagement. Die Schulaufsicht soll die Umsetzung der Vereinbarungen unterstützen, die Schule beraten und Impulse geben.

 Einige Kritikpunkte

 Ohne Evaluation grundsätzlich für Teufelszeug zu halten, ist Kritik am bayerischen Modell – und auch an ähnlichen Modellen der anderen Bundesländer – angebracht. Hier nur einige Aspekte, ohne auf Details (z. B. die verschiedenen Fragebögen, die einen eigenen Artikel füllen würden) einzugehen:

  • Der Evaluationsprozess endet für die einzelne Schule mit der Festlegung verbindlicher Ziele. Zu ihrer Amtszeit wurde Kultusministerin Hohlmeier auf der Homepage der Qualitätsagentur mit folgenden Worten zitiert: »Entscheidend ist, was zwischen den Evaluationen geschieht.« Damit hatte sie sicher Recht. Tatsächlich werden die Schulen mit ihren Problemen allein gelassen. Weder personelle, fachlich qualifizierte Unterstützung, noch materielle Hilfen zur Erreichung der Ziele werden garantiert, ja nicht einmal in Aussicht gestellt. Die Verpflichtung der Schulaufsicht zur Unterstützung der Schulen wird nicht präzisiert und die Schulaufsicht hätte auch keine entsprechenden Mittel. Das KM lässt keine Gelegenheit aus, darauf hinzuweisen, dass über 80 % der Empfehlungen der EvaluatorInnen in der Schule selbst (und damit kostenneutral) umzusetzen seien. Mit einer quantitativen Auflistung der Empfehlungen ist es jedoch nicht getan. Offensichtlich wird die Empfehlung, »eine gute Atmosphäre zu pflegen«, gleichgestellt mit der Empfehlung, »Sprachkompetenz von ausländischen Kindern besser zu fördern«.
  • Die Akzeptanz der externen Evaluation bei LehrerInnen ist nicht gegeben. Evaluation wird in einer Zeit eingeführt, in der laufend Neuerungen und »Reformen« aufoktro-yiert werden. Zeit und Motivation zur gründlichen Auseinandersetzung sind nicht vorhanden, wieder wurde zusätzlich etwas übergestülpt. Nicht zu Unrecht ist von einer weiteren zusätzlichen Kontrolle die Rede. Damit wird die Evaluation an vielen Schulen ins Leere laufen, denn man kann Evaluation zwar anordnen, aber man kann nicht erzwingen, dass sie funktioniert und wirksam ist.
  • Die Unterrichtsbesuche ähneln denen bei der dienstlichen Beurteilung. Dies wird von den VerfechterInnen der Evaluation immer wieder heftig bestritten mit dem Argument, es gehe um eine Beurteilung der Schule als System, nicht der einzelnen LehrerIn. Solange jedoch die Kriterien, mit denen Unterricht in beiden Fällen beurteilt wird, weitgehend die gleichen und EvaluatorInnen zu einem guten Teil auch BeurteilerInnen sind und sie auch ungebeten Unterricht besuchen können, wird die genannte Argumentation nicht überzeugen.
  • Die Benennung von EvaluatorInnen nach alter obrigkeitsstaatlicher Tradition macht skeptisch. An diese Teams werden hohe Anforderungen gestellt. Die Qualifizierung in einer Woche reicht nicht aus. Wer eine Funktionsstelle anstrebt, muss sich einem umfassenden Bewerbungs- und Auswahlverfahren stellen, in aller Regel spielt die Beurteilung die Hauptrolle. Zur EvaluatorIn dagegen wird man vorgeschlagen und dann ernannt. Eine Ausschreibung aller entsprechenden (Funktions-)Stellen und eine Beurteilung der entsprechenden »Eignung« durch die Schulaufsicht, verbunden mit entsprechenden Qualifizierungsmaßnahmen anstelle der überkommenen Regelbeurteilung, wäre ein denkbarer Weg.
  • LehrerInnen bereits evaluierter Schulen berichten häufig, dass die Evaluation so gut wie keine neuen Erkenntnisse gebracht habe, die thematisierten Probleme seien auch vorher bekannt gewesen, wirkliche Lösungsansätze seien nicht aufgezeigt worden (s. den nebenstehenden Auszug aus dem Protokoll der Landesfachgruppe berufliche Schulen). Die Qualitätsagentur ging offensichtlich ursprünglich davon aus, dass Schulen vieles nicht wissen, und veröffentlichte Folgendes auf ihrer Homepage:
  • »So könnte z. B. eine Schule besonders das Ziel verfolgen, neue Medien im Unterricht vielfältig einzusetzen. Die externe Evaluation würde darauf aufmerksam machen, dass dies allein noch keinen guten Unterricht garantiert, sondern dass dazu gerade ein Wechsel von Lehr- und Lernformen oder nachhaltiges Üben unverzichtbar sind. Ohne dass die Arbeit der Schule abgewertet wird, erfährt sie eine Ausweitung: Darin liegt Qualitätsentwicklung!« (Die Homepage ist inzwischen überarbeitet.)
  • Die größte Gefahr im Zusammenhang mit der externen Evaluation ist die der Veröffentlichung der Ergebnisse in der Form eines Schulrankings. »Der Evaluationsbericht wird derzeit nicht veröffentlicht«, ist aus dem KM zu hören. Das kann sich ändern. Sollten die »besten« Evaluationsergebnisse so wie die besten Jahrgangsstufen- und Orientierungsarbeiten-Ergebnisse von allen Interessierten einzusehen sein, käme es schnell zu einer Rangordnung von Schulen, die jedoch realitätsfern wäre. Die Bedingungen, unter denen eine Schule arbeitet, sind numerisch nicht zu erfassen und fielen unter den Tisch. Clevere SchulleiterInnen rühmen sich schon jetzt öffentlich in der Presse ihrer guten Evaluationsergebnisse.
  • Aus der Sicht der GEW ist die externe Evaluation grundsätzlich nicht akzeptabel, solange die Schulstrukturen in Bayern nicht auch auf den Prüfstand gestellt werden. Würden wirklich externe Experten (auch aus dem Ausland) eingeladen, einen kritischen Blick auf die bayerische Schulstruktur zu werfen und Empfehlungen zu geben, die in verbindliche Vereinbarungen mit den politisch Verantwortlichen münden, fände sicher auch der kritische externe Blick auf die einzelne Schule mehr Akzeptanz. Denn für uns in der GEW gilt nach wie vor: Nur EINE SCHULE FÜR ALLE bietet die notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung für eine erfolgreiche Weiterentwicklung von Schule und Unterricht, von Lehren und Lernen, für die Förderung und Forderung jedes einzelnen Schülers und jeder Schülerin im Rahmen seiner bzw. ihrer Möglichkeiten!

Auf der Homepage der Qualitätsagentur sind ausführliche Informationen zur externen Evaluation übersichtlich dargestellt (www.isb.bayern.de).