Zum Inhalt springen

Berufsfachulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege

Für eine bessere Betreuung im Praktikum - keine Mehrbelastung der Lehrkräfte GEW-Stellungnahmne zum KM-Entwurf

Die GEW begrüßt das Ziel, die Anschlussfähigkeit des Berufs "SozialbetreuerIn" zu verbessern. Eine Schwerpunktbildung im Bereich Krankenpflege ist hierfür sicherlich hilfreich. Die geplante Ausweitung des betreuten Praktikumsanteils trägt dazu bei, dieses Ziel zu erreichen. Die GEW begrüßt, dass den Lehrkräften ein größeres Zeitbudget für die Praktikumsbetreuung zur Verfügung gestellt wird, was zum Lernerfolg bei den Praktikumsphasen beiträgt.

Die GEW wendet sich gegen den Versuch, den Mehraufwand für die Praktikumsbetreuung durch eine Kürzung bei den Teilungsstunden, auf dem Rücken von SchülerInnen und Lehrkräften wieder einzusparen. Den Plänen entsprechend sollen je Klasse durchschnittlich zwei Teilungsstunden gestrichen werden. Besonders hart würden kleine Klassen getroffen: Bei Klassen mit weniger als 16 SchülerInnen sehen die Pläne eine Abschaffung jeglicher Teilungsmöglichkeiten vor. Dies würde den Erfolg der fachpraktischen Unterrichtsteile beeinträchtigen, da eine Lehrkraft unmöglich 16 SchülerInnen gleichzeitig beobachten und unterstützen kann. Die GEW fordert deshalb die Beibehaltung der bisherigen Teilungsregelungen. Den Kommunen und privaten Schulträgern ist der durch die intensivere Praktikumsbetreuung entstehende Mehraufwand zu ersetzen (Konexitätsprinzip).

Die GEW lehnt die geplante Verlängerung der schriftlichen Prüfungsteile ab. Statt bisher 45 Minuten (Gesundheits- und Krankheitslehre) und 60 Minuten (Sozialpflegerische Fachkunde) soll die Dauer der schriftlichen Prüfungen auf 90 Minuten (Pflege und Betreuung) plus 60 Minuten (Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung) verlängert werden. Um die Prüfungsfächer an die geänderte Stundentafel anzupassen, ist eine Verlängerung der schriflichen Prüfung nicht erforderlich.

Stattdessen erfordert eine längere Prüfung einen größeren Korrekturaufwand für die an der Prüfung beteiligten Lehrkräfte und verschärft das Problem der Prüfungsangst. Durch Prüfungsangst werden insbesondere Misserfolgsmotivierte in ihrer schulischen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt[1]. Eine Verschärfung der Prüfungsbedingungen ist nicht zur Bewältigung von Prüfungsangst geeignet, sondern verursacht nur noch mehr Misserfolge. Die GEW hält deshalb eine Begrenzung des Prüfungsumfangs für angezeigt.

[1] Vgl. Regina Vollmeyer: Motivationspsychologie und ihre Anwendung, Stuttgart, 2005, S. 98 ff