Gymnasium Tegernsee
zum Schreiben vom 22.12.2005 VI.3-505210T1-6.122516
Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
„qui tacet adsentire videtur“ – sagen manchmal die Juristen, wenn sie sich auf lateinisch unterhalten. In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass Sie meine Vorstellungen über den Vorbildcharakter von Steuerflucht und über die Käuflichkeit von Schulnamen stillschweigend teilen.
Allerdings ist Stillschweigen nicht immer ein angemessenes Mittel der Kommunikation: Da fordern fünf Bürgermeister die Veröffentlichung von Namen unliebsamer Lehrer/innen und deren Versetzung bzw. Weg-Bewerbung und binden Ihnen anschließend den Bären auf, es sei keineswegs ihre Absicht gewesen, die Veröffentlichung der Namen und die Entfernung der Lehrkräfte aus dem Tegernseer Gymnasium zu fordern. Ich denke, hier wäre es zumindest notwendig gewesen, dass Sie die Frage an die Bürgermeister stellen, worin denn eine Missverständlichkeit ihrer Ausführungen vom 11.11.2005 liege und ob sie ihre demagogischen Angriffe gegen die Lehrkräfte denn bedauern.
Ganz und gar ausgeschwiegen haben Sie sich leider zu meiner Frage, wie Sie es denn mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren in diesem Fall halten. Ich muss Sie deswegen nochmals und ausdrücklich fragen, wie und in welcher Form Sie sich vor Ihre Beamtinnen und Beamten gestellt haben oder stellen werden.
Mit freundlichen Grüßen
(Helmut Brückner)