Zum Inhalt springen

BayEUG: Jahrgangskombinierte Klassen

Stellungnahme (14.5.2007) zum BayEUG-Änderungsentwurf

 

Die GEW Bayern nimmt zum Punkt 8 („Jahrgangskombinierte Klassen) des Entwurfs wie folgt Stellung:

Wir begrüßen, dass jahrgangskombinierte Klassen künftig nicht nur in Ausnahmefällen, sondern grundsätzlich an allen Grundschulen gebildet werden können. Dadurch können heterogen zusammengesetzte Lerngruppen mit all ihren pädagogischen Chancen entstehen. Ein äußerer Rahmen für gemeinsames Lernen wird geschaffen, in dem unterschiedliche  Kinder voneinander und miteinander lernen können.

Um diese Chancen zu nutzen, bedarf es allerdings einer Ausstattung der Lerngruppen mit entsprechenden Lehrer/innenstunden und anregenden Lernmaterialien. Die beabsichtigten fünf zusätzlichen Lehrer/innenstunden reichen bei weitem nicht aus. Jahrgangskombinierte Klassen müssen über mehrere Stunden täglich mit zwei Lehrer/innen besetzt sein, die miteinander in der Klasse sind und die die Kinder bei Bedarf ggf. auch in zwei Gruppen aufteilen können (die dann nicht unbedingt jahrgangshomogen sein müssen). Die Absicht, nach Möglichkeit Förderlehrer/innen zusätzlich in jahrgangskombinierten Klassen einzusetzen, ist nur dann zu begrüßen, wenn die Stunden nicht in anderen Klassen „abgezogen“ werden.

Selbstverständlich müssen – solange jahrgangskombinierte Klassen nicht flächendeckend an Grundschulen geführt werden – Lehrer/innen freiwillig dort arbeiten. Eine umfassende Fortbildung für diese Tätigkeit ist eine Grundvoraussetzung. Die Aussage „Für die Arbeit in kombinierten Klassen werden die Lehrkräfte besonders sorgfältig ausgewählt“[1] diskriminiert die anderen Lehrer/innen einer solchen Schule.

Wir sind auch der Meinung, dass die Entscheidung über die Einrichtung von solchen Klassen von einem Kollegium getragen werden muss und erst dann im Einvernehmen mit dem Schulamt zu fällen ist. Pragmatische Lösungen, die allein dem Erhalt einer Schule oder dem Einsparen einer Klasse dienen, lehnen wir ab.

Die GEW hat immer davor gewarnt, jahrgangskombinierte Klassen als Beitrag zur Kostenersparnis zu gründen. Vom KM wurde entgegengehalten, es handle sich nicht um ein Sparmodell. Inzwischen wird eingestanden, dass damit Geld gespart werden soll (s. Vorblatt, D) Kosten, 1.b. „Die Erweiterung der Möglichkeit, jahrgangskombinierte Klassen bilden zu können, führt eher zu Einsparungen…“).

Die GEW kann aus den genannten Gründen jahrgangskombinierte Klassen nur bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen akzeptieren. Jahrgangskombinierte Klassen können kein Sparmodell sein.

[1] Flyer des KM „Jahrgangskombinierte Klassen – eine Alternative