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Aufbewahrung von SchülerInnenunterlagen

Stellungnahme zur geplanten Neueinführung einer Verordnung über Schülerunterlagen. Für die Kommunen entstehen Mehrkosten. Der Freistaat Bayern zieht sich aus der Verantwortung, indem der zusätzliche Personalaufwand geleugnet wird.

Die GEW begrüßt die Vereinfachung der Archivierung von wichtigen SchülerInnenunterlagen. Allerdings sieht die GEW bei einigen Punkten Änderungsbedarf. Z.B.

  1. Kosten für die Kommunen
    Es ist geplant, dass in Zukunft die abgebende Schule vor dem Versand des Schülerstammblatts eine beglaubigte Kopie erstellt. Dies ist sinnvoll, allerdings erhöht dies den Personalaufwand für die Verwaltungsangestellten in den Schulsekretariaten erheblich. Deshalb ist für die Kommunen entsprechend dem Konexitätsprinzip ein Ausgleich zu schaffen.
  2. Aufbewahrungszeit für Zeugnisse von SchulabbrecherInnen - SchülerInnen ohne Abschluss
    Leider verlassen einige SchülerInnen die Schule ohne Abschluss. Ihr letztes Zeugnis ist ein Jahreszeugnis. Da die Aufbewahrungsfrist für Jahreszeugnisse auf 1 Jahr nach Schulaustritt verkürzt wird, würden sie durch die neue Regelung die Möglichkeit verlieren, sich eine Zweitschrift ihres letzten Zeugnisses ausstellen zu lassen.

Hier gehts zur gemeinsamen Stellungnahme von GEW und DGB Bayern.