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Arbeitszeit bei Prüfungen

Die neue Bekanntmachung zu LUTZ (Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an beruflichen Schulen) bringt keine nachhaltige Verbesserung

Arbeitszeit bei Prüfungen
Teilnahme der Lehrkräfte an den (Berufs-)abschlussprüfungen - bedeutet für die betroffenen KollegInnen eine große Belastung. Die neue Bekanntmachung zu LUTZ (Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer an beruflichen Schulen) bringt keine nachhaltige Verbesserung (KMS Gz. VII.7-5 P 9004-7.120253 vom 16.05.2007).

Unterrichtsausfall durch Kammerprüfungen wird als Minus erfasst
Die Poolstunden für die Mitwirkung als Prüfer bei Berufsabschlussprüfungen reichen nicht aus um den Prüfungsaufwand auszugleichen. Eine Unterrichtsstunde pro Prüfling hat das KM zugestanden, angemessen wäre der 3-fache Umfang (KMS vom 20.5.2005 an die Regierungen). Der Weg ist richtig, aber das Ergebnis ist schlecht. Die Entschädigungssätze entsprechen in keiner Weise einer adäquaten Bezahlung der hochqualifizierten Prüfertätigkeit durch die Lehrkräfte, die häufig sogar eine führende Rolle in den Prüfungskommissionen übernehmen. Der zeitliche Aufwand pro Prüfling ist laut Prüfungsordnung wesentlich höher als eine Unterrichtsstunde. 1 Unterrichtsstunde für die Auswertung der schriftlichen Prüfung, 1 Unterrichtsstunde für die Sichtung und Vorbereitung der praktischen Prüfung und 1 Unterrichtsstunde für ein Fachgespräch und dessen Auswertung sind der Mindestaufwand der pro Prüfling zu leisten ist.
Bei der Poolstundenregelung wurde der Aufwand für Prüfertätigkeit bei Zwischenprüfungen bzw. dem Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung gänzlich unberücksichtigt gelassen. Ebenso werden externe Prüflinge in der Poolstundenregelung vergessen.

Erbsenzählerei um ausgefallenen Unterricht geht weiter
Lehrkräfte, bei denen durch Prüfungen oder Praktika Unterricht ausfällt und die nicht an der Prüfung mitwirken, müssen die ausgefallenen Stunden kompensieren. Es ist ins Ermessen des Schulleiters gestellt, welche Art der Kompensation erbracht werden muss. Dieses Ermessen wird ganz unterschiedlich benutzt. Manche Schulleiter erhöhen im nächsten Schuljahr die Unterrichtspflichtzeit um den ausgefallenen Unterricht. Andere nutzen dies als Druckmittel, um "Freiwillige" für ungeliebte Tätigkeiten (z.B. Präsenzen in den Ferien) zu finden. Gelegentlich wird der Unterrichtsausfall auch großzügig mit der Mitarbeit an Projekten verrechnet oder ganz auf die Erbsenzählerei verzichtet.


GEW fordert -
- eine volle Anrechnung der Prüfertätigkeit auf die Unterrichtspflichtzeit, d.h. Prüfertätigeit führt zu einer Verminderung der Unterrichtspflichtzeit
- eine mindestens 3-fach so hohe Ausstattung des Stundenpools
- Berücksichtigung der TeilnehmerInnen der Zwischenprüfungen bzw. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
- Schluss mit der Erbsenzählerei um ausgefallenen Unterricht